Vbg.: Kurz stellt für Grenzregionen Ausnahmen in Aussicht

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat gestern in Aussicht gestellt, dass es Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr von Vorarlberg zur Schweiz geben wird. Es gebe ein Bewusstsein für die enge Verwobenheit Vorarlbergs und der Schweiz, versicherte Kurz. Man bemühe sich um eine „möglichst praxistaugliche Regelung“, so der Bundeskanzler im Interview mit VN.at und VOL.at.

Für Familien, Pendlerinnen und Pendler brauche es „ausgeklügelte Regelungen“, an denen man derzeit in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Landesregierung arbeite. Andererseits müsse klar sein, dass man nicht in Österreich Tourismus und Gastronomie schließen könne, während, wenn man über die Grenze fahre, das Leben ganz normal stattfinde, betonte er. „Das würde unsere Bemühungen zunichte machen“, so Kurz.

Er habe volles Verständnis für die besondere Situation Vorarlbergs, gleichzeitig müsse man Regeln finden, die für alle Teile Österreichs funktionierten. Das Reiseregime soll von 19. Dezember bis 10. Jänner gelten. Wer dann aus einem Risikogebiet einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann man sich „freitesten“.

Land drängte auf Lösung

Seitens der Vorarlberger Landesregierung drängten die Landesräte Christian Gantner (ÖVP) und Johannes Rauch (Grüne) auf eine Lösung. Man werde sich dafür einsetzen, dass es eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Nachbarländer gebe. Wie diese genau aussehen, sei noch nicht bekannt, so der Landesrat. Die genauen Richtlinien müssten zeitnah kommuniziert werden, damit sich die Betroffenen frühzeitig darauf einstellen könnten. Man hoffe, dass der kleine Grenzverkehr möglich bleibe.

Zumindest über die Weihnachtsfeiertage, vom 23. Dezember bis 6. Jänner, müssten die Grenzübertritte hinüber und herüber aus den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Thurgau (Schweiz), Liechtenstein sowie Baden-Württemberg und Bayern für Familienangehörige sowie Pendlerinnen und Pendler möglich sein, forderte Rauch in einer Aussendung und erinnerte in dem Zusammenhang an das verfassungsrechtlich abgesicherte Recht von Kindern auf regelmäßige persönliche Kontakte zu beiden Elternteilen.

Man brauche ähnliche Ausnahmen für Familien wie im Frühjahr. Auch die rund 15.000 Pendlerinnen und Pendler in die Schweiz und Liechtenstein sowie die etwa 7.000 Personen, die nach Deutschland pendelten, dürften nicht vergessen werden.