Karl Heinz Grasser
APA/Roland Schlager
BUWOG-Urteil

Grasser soll Millionen an Bund zahlen

Zu acht Jahren Haft ist am Freitag der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) im BUWOG-Prozess verurteilt worden. Mehrjährige Haftstrafen sprach das Gericht auch gegen die Mitangeklagten Walter Meischberger und Peter Hochegger aus. Für Grasser und Meischberger bedeutet das Urteil auch, dass sie Gelder in Millionenhöhe an den Bund zurückzahlen müssen.

Sollte das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden, kann der Bund Grasser und seinem Trauzeugen und Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger deren Anteile an der BUWOG-Millionenprovision direkt einfordern. Die Provision machte 9,6 Millionen Euro aus. Dazu kommen außerdem noch die 200.000 Euro an Provision, die bei der Einmietung der Finanzbehörden in das Bürogebäude beim Linzer Bahnhof geflossen sind.

„Da durch diese Provisionsvereinbarungen bei der Republik Österreich jeweils ein Schaden in dieser Höhe herbeigeführt wurde, sprach der Senat der Republik Österreich den Ersatz von rund EUR 9,8 Mio. zu“, heißt es in der Pressemitteilung des Wiener Landesgerichts. Der Staat kann aber nur die jeweiligen Anteile von Grasser und Meischberger direkt einfordern, da Hochegger im Privatkonkurs ist. Über den ebenfalls mitangeklagten Makler Ernst Plech wurde am Freitag nicht geurteilt, weil er seit Langem aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.

Sollten Grasser und Meischberger die Forderung des Bundes nicht zahlen können, könnte sich der Staat an die ebenfalls nicht rechtskräftig verurteilten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer halten, erläuterte die Vertreterin des Bundes, Marlies Schefer, nach dem Urteilsspruch.

Untreue, Geschenkannahme sowie Beweismittelfälschung

Für das Schöffengericht stand am Ende des fast dreijährigen Prozesses fest: Grasser habe sich an Schmiergeldzahlungen rund um die Privatisierung der BUWOG und das Linzer Bürohauses Terminal Tower persönlich bereichert – und damit die Republik geschädigt. Der ehemalige Finanzminister werde wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt, legte Richterin Marion Hohenecker bei der Urteilsverkündung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts dar.

Ex-Staatsanwalt Krakow über die BUWOG-Urteile

Ex-Staatsanwalt Georg Krakow, Vorstandsmitglied von Transparency International, spricht über den BUWOG-Prozess und die harten Urteile, die am Freitag verkündet worden sind.

Für schuldig befand das Gericht auch Meischberger und Hochegger. Meischberger wurde zu sieben Jahren, Hochegger zu sechs Jahren Haft verurteilt. Hafstrafen sprach das Gericht auch gegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics (zwei Jahre teilbedingt) und Ex-RLB-OÖ-Bankvorstand Georg Starzer (drei Jahre teilbedingt) aus. Der Anwalt Gerald Toifl wurde zu zwei Jahren und der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki zu 20 Monaten Haft verurteilt.

Berufung angekündigt

Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, für die Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter kündigten bereits an, gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einzulegen. Das tat ebenso Meischbergers Anwalt. Auch Hochegger will in Berufun gehen.

Neben der Causa BUWOG-Verkauf und Terminal Tower wurde auch die Anklage zur Causa Telekom-Austria-Parteienfinanzierung in den Prozess aufgenommen. Auch hier gab es einen Schuldspruch für Hochegger sowie Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer.

Als Teil des Prozesses war auch ein Betrugsvorwurf rund um Meischbergers Villa in den Prozess aufgenommen. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht den ehemaligen FPÖ-Politiker allerdings frei. Freigesprochen wurden auch fünf Angeklagte in der Causa um den Linzer Terminal Tower. Einen Freispruch gab es in dieser Causa auch für Hochegger. Gegen das Urteil des Schöffengerichts ist eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) sowie eine Berufung gegen den Urteilsspruch beim Oberlandesgericht Wien möglich.