Namensschild von Karl-Heinz Grasser im Gerichtssaal
APA/Roland Schlager
Nach Urteil

SPÖ sieht Gerechtigkeit hergestellt

Nach dem Urteil im BUWOG-Prozess sieht die SPÖ Gerechtigkeit hergestellt. Justizsprecherin Selma Yildirim verlangte in einer Aussendung am Freitag, durch mehr Personal künftig für eine schnellere Aufklärung von Korruptionsfällen zu sorgen. Die Grünen verwiesen auf die Verdienste ihrer verstorbenen Abgeordneten Gabriela Moser in dieser Causa.

„Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen langsam, aber heute haben sie für Gerechtigkeit gesorgt“, so Yildirim. „Nachdem diese Gruppe sich bei der BUWOG-Privatisierung auf Kosten der Steuerzahler bereichert hat, herrscht nun endlich Klarheit.“ Sie erinnerte aufgrund der langen Verfahrensdauer an ihre Forderungen, den Justizbereich personell stark aufzustocken: „Wir fordern 100 neue Planstellen für richterliches Personal, auch damit so große Verfahren wie dieses schneller abgehandelt werden können.“

Ihre Parteikollegin Ruth Becher sprach sich dafür aus, eine Rückabwicklung der BUWOG-Privatisierung zu prüfen. Die SPÖ-Wohnbausprecherin habe den erstinstanzlichen Schuldspruch „mit Genugtuung“ aufgenommen, hieß es in einer Aussendung. Nun müsse „aber die Bearbeitung des zugrunde liegenden, größeren Problems“ angegangen werden. „Dass die BUWOG-Wohnungen um 16.020 Euro pro Stück verkauft wurden, hat die ÖVP bis heute nicht hinterfragt. Das System Kurz-Schüssel ist ein Spekulations- und Privatisierungskarussell, das sich weiterdreht“, so Becher.

Für die Grünen sah sich der stellvertretende Bundessprecher Stefan Kaineder bestätigt, dass sich Wahrheit und Gerechtigkeit letztlich durchsetzten. Das Urteil sei aber auch eine Bestätigung für die Arbeit der verstorbenen Moser, „die die Causa aufgedeckt und ins Rollen gebracht hat. Ihrer Kompetenz und Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass es überhaupt zu diesem Prozess gekommen ist.“

Anlegerverband IVA: Urteil gut, aber hart

Auch der Interessenverband für Anleger (IVA) reagierte am Freitag auf das Urteil. „Es zeigt deutlich, dass für solche Machenschaften in Österreich kein Platz ist und die Justiz sich gewissenhaft beweist“, teilte der geschäftsführende IVA-Vorstand Florian Beckermann mit. „Aufgrund der langen Verfahrensdauer scheint das Urteil in der Höhe jedoch recht hart.“

„Die von der börsennotierten CA Immo AG eingebrachte Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten bekommt nun zusätzliche Brisanz“, betonte Beckmann. Grundsätzlich bleibe zu hoffen, dass auch andere Mammutverfahren, insbesondere die „Causa Meinl“ mit ihren Tausenden geschädigten Anlegern, vorangetrieben würden.