Verfahren gegen NGOs in Ägypten nach Jahren eingestellt

Ein Berufungsgericht in Ägypten hat jahrelangen Ermittlungen gegen 20 Nichtregierungsorganisationen wegen illegaler Finanzierung aus dem Ausland ein Ende gesetzt. Gegen die Organisationen werde kein Strafverfahren eingeleitet, die Ermittlungen würden eingestellt, teilte das Gericht in Kairo gestern mit.

Die Ermittlungen, die in Ägypten als „Fall 173“ bekannt sind, reichten zurück ins Revolutionsjahr 2011, als Ägyptens langjähriger Machthaber Husni Mubarak gestürzt worden war. Im Dezember 2011 durchsuchten die Behörden die Niederlassungen von NGOs wie der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), des National Democratic Institute und der Organisation Freedom House aus den USA. Das Vorgehen war international auf Kritik gestoßen.

Anklagen sahen Haftstrafen vor

Ägyptische Staatsmedien warfen ihnen die Beteiligung an einer Verschwörung zur Destabilisierung des Landes vor. 2013 wurden 43 Menschen verurteilt, darunter auch US-Bürger und Europäer. Auch KAS-Mitarbeiter waren betroffen. Viele der Beschuldigten hatten das Land bereits verlassen. Die Urteile sahen für alle Angeklagten Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren vor.

2016 wurden außerdem die Vermögen einiger Organisationen in Ägypten eingefroren, ihre Mitarbeiter wurden mit Einreiseverboten belegt. 2018 wurden die 43 Verurteilten in einem Berufungsurteil freigesprochen, die Vermögen blieben aber eingefroren und die Reiseverbote in Kraft.

Appell an Macron

Dem seit 2014 amtierenden ägyptischen Staatschef Abdel Fattah al-Sisi wird vorgeworfen, die Zivilgesellschaft zu unterdrücken. Im Vorfeld von Sisis dreitägigem Besuch in Frankreich, der heute beginnt, riefen die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch den französischen Präsidenten Emmanuel Macron gemeinsam auf, seine „bedingungslose Unterstützung für die ägyptische Regierung“ aufzugeben.