Weniger Abschiebungen wegen Pandemie

Die Zahl der Abschiebungen hat sich aufgrund der CoV-Pandemie in den ersten elf Monaten 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 30 Prozent reduziert. Bis Ende November erfolgten laut aktuellsten Innenministeriumszahlen insgesamt 7.788 Ausreisen, davon 3.973 freiwillig (51 Prozent) und 3.815 zwangsweise. Grund für den Rückgang waren laut Innenressort die aktuellen Einschränkungen etwa im Bereich des Flugbetriebs oder Grenzschließungen.

Aus dem Innenministerium hieß es dazu in einem Statement gegenüber der APA, man habe trotz der Pandemie nie eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen. Die Außerlandesbringungen seien aber in der Praxis stark von internationaler Kooperation abhängig, hier gebe es aufgrund der aktuellen Lage zahlreiche und in den einzelnen Ländern unterschiedliche Restriktionen. Praktische Einschränkungen gebe es nicht nur beim Flugbetrieb und aufgrund von Grenzschließungen, sondern u. a. auch wegen der Aussetzung von Rückübernahmen durch die Herkunftsstaaten.

Serbien, Georgien und Albanien

Im Jahr 2019 waren 12.432 Ausreisen erfolgt, davon 5.728 freiwillig (46 Prozent) und 6.704 zwangsweise. Von den 2020 bisher durchgeführten Außerlandesbringungen (freiwillige und zwangsweise) erfolgten die meisten nach Serbien, Georgien und Albanien (Stand Ende Oktober). Insgesamt wurden heuer 19 Charterflüge durchgeführt, mit den Zieldestinationen Nigeria, Afghanistan, Georgien und Pakistan. Seit dem ersten Lockdown fanden u. a. sieben Charterabschiebungen nach Georgien statt.

Zuletzt wurden am 5. November, gemeinsam mit Deutschland, eine Charterrückführung nach Georgien und am 12. November eine nach Nigeria durchgeführt. Beim Charter nach Nigeria waren laut Innenministerium von 25 Personen 22 strafrechtlich verurteilt. Am 3. Dezember wurde ein Abschiebeflug in die Russische Föderation nach Moskau durchgeführt.

Kritik an Moskau-Flug

An diesem jüngsten Abschiebeflug nach Moskau gab es laut „Kurier“ (Dienstag-Ausgabe) Kritik von Flüchtlingsbetreuern und NGOs. Das Innenministerium betonte gegenüber der Zeitung, dass alle Abschiebungen unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen stattfinden würden. So werde etwa die Sitzplatzanordnung so gestaltet, das die Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Bei den 20 Russen hätten rechtskräftige, negative Asylverfahren vorgelegen; elf der abgeschobenen Personen seien rechtskräftig verurteilte Straftäter gewesen.

Die freiwillige Rückkehr habe aber auch in der aktuellen CoV-Situation weiterhin „absoluten Vorrang“, hieß es aus dem Innenministerium zur APA. Man unterstütze aktuell freiwillige Heimkehrer etwa durch die „Mitnutzung“ von Repatriierungsflügen, hieß es.