Nationalrat: Hass-im-Netz-Paket beschlossen

Das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket gegen Hass im Netz ist gestern im Nationalrat beschlossen worden. Die FPÖ lehnte das gesamte Paket ab, SPÖ und NEOS nur den Teil zu den Kommunikationsplattformen. Zum einen soll das Gesetz Opfern es erleichtern, gegen Urheber von Hasspostings vorzugehen. Zum anderen sollen Kommunikationsplattformen durch neue Auflagen angehalten werden, rechtswidrige Inhalte rasch aus dem Netz zu löschen.

Kritik von der Opposition

Kritik gab es von der Opposition vor allem an jenem Teil, der die Plattformen betrifft. NEOS-Digitalisierungssprecher Douglas Hoyos kritisierte diesen als „durchgehend innovationshemmend“, weil er – bedingt durch eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro und 100.000 Nutzer – vor allem „kleine und innovative europäische Unternehmen“ treffe.

Ähnlich die SPÖ: Justizsprecherin Selma Yildirim begrüßte den justiziellen Teil des Pakets grundsätzlich. Schließlich sei vielfach beobachtbar, dass „irregeleitete Personen“ die Kommunikationsmöglichkeiten nutzten, um Bedrohungen und Anfeindungen bzw. Verschwörungstheorien oder Fake News zu verbreiten. Ein Wermutstropfen sei, dass beim „Upskirting“ der Strafrahmen von ursprünglich einem Jahr auf sechs Monate reduziert wurde.

Ministerinnen verteidigen Paket

Vehemente Kritik kam von der FPÖ: Verfassungssprecherin Susanne Fürst sieht zum einen die vorhandenen Strafrechtsinstrumentarien für ausreichend. Zum anderen beschränke der die Plattformen betreffende Teil die Meinungsfreiheit. Extrem hohe Bußgelder und der im Gesetz vorgesehene Zeitdruck würde dazu führen, „dass Plattformbetreiber lieber mehr löschen, als eine hohe Strafe zu riskieren“, zeigte sich Fürst überzeugt.

Die beiden zuständigen Ministerinnen, Alma Zadic (Grüne) und Karoline Edtstadler (ÖVP) verteidigten das Paket naturgemäß. Zadic lobte es als „umfassendes Maßnahmenpaket“, das sich einem gesamtgesellschaftlichen Phänomen widme. Damit schütze man die Meinungsfreiheit und gleichzeitig Menschen vor Übergriffen, so Zadic. Betroffene könnten sich nun „rasch und kostengünstig“ wehren. „Wir machen das Internet zu dem Ort, der es sein sollte, frei, offen und für jeden zugänglich“, so Zadic.

Edtstadler bezeichnete es wiederum als „Meilenstein“. Beim Plattformengesetz gehe Österreich voran und sei „Tempomacher in der europäischen Union“. Es gehe darum, Opfern zu helfen, die strafrechtswidrigen Dingen im Internet ausgesetzt sind. Dass in diesem Zusammenhang von Zensur die Rede sei, finde sie „irritierend“, zumal die Strafrechtstatbestände ganz konkret im Gesetz aufgelistet seien.