Polizei darf doch nicht in Wohnungen kontrollieren

Die Polizei soll nun doch nicht zu Coronavirus-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde heute Abend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn das zu Coronavirus-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze morgen.