Trotz Verboten Demos gegen Maßnahmen in Deutschland

In Dresden und in Frankfurt am Main haben die obersten Landesgerichte Protestkundgebungen verboten, es kam aber im Laufe des heutigen Tages immer wieder zu Ansammlungen angereister Demonstranten. In der sächsischen Landeshauptstadt war die Polizei mit insgesamt 1.500 Kräften im Einsatz und löste die Gruppen auf. In Frankfurt drohte die Polizei mit dem Einsatz von Wasserwerfern, um „verschieden große Ansammlungen“ aufzulösen.

Demonstration in Frankfurt
Reuters/Armando Babani

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte ebenso wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die zuvor von Verwaltungsgerichten erlassenen Verbote bestätigt. Für Dresden hatte die „Querdenken“-Bewegung eine Demonstration mit 4.000 Teilnehmern angemeldet. In Frankfurt waren rund 40.000 Teilnehmer erwartet worden.

In Leipzig hatte es am 7. November bei einer Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung mit rund 20.000 Teilnehmern zahlreiche Verstöße gegen die Auflagen gegeben. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, nachdem die Polizei die Demonstration vorzeitig aufgelöst hatte.