Klimavolksbegehren morgen im Umweltausschuss

Morgen tritt der Umweltausschuss des Parlaments zusammen, um über das Klimavolksbegehren zu beraten. Der Ausschuss verhandelt zunächst die ersten beiden Forderungen: ein Recht auf Klimaschutz in der Verfassung und den Stopp klimaschädlicher Treibhausgase in Österreich bis 2040, hieß es in einer Aussendung.

„Die Abgeordneten im Umweltausschuss müssen jetzt mutig vorangehen, denn es geht um nichts Geringeres als unsere Lebensgrundlagen. Es braucht ein Gesetz, das Klimaschutz verbindlich festschreibt. Ein gemeinsamer Beschluss über Parteigrenzen hinaus könnte schon im Jänner feststehen – wenn die Parteien es wollen“, sagte die Sprecherin des Klimavolksbegehrens, Katharina Rogenhofer.

Nationales CO2-Budget gefordert

Die Organisatoren und Organisatorinnen des Volksbegehrens haben dazu gemeinsam mit Klimaexperten und Juristen bereits zentrale Vorschläge für ein Klimaschutzgesetz ausgearbeitet.

„Ein verbindliches nationales CO2-Budget kann den Ausstoß von Treibhausgasen jährlich vermindern. Gesetzlich verankerte Meilensteine bei der Reduktion stellen die Klimaneutralität Österreichs bis 2040 sicher, und eine unabhängige Kontrollinstanz, ein ‚Klimarechnungshof‘, muss die Einhaltung des CO2-Budgets prüfen“, so Rogenhofer.

Aufgrund des Umfangs der umfassenden Forderungen wurde die Behandlung auf zwei Termine aufgeteilt, wobei der zweite Ausschusstermin am 13. Jänner stattfinden wird. Das Volksbegehren wurde von knapp 400.000 Personen unterzeichnet.

Diese Unterschriften dürften „nicht einfach in der Schublade verschwinden“, so der Abgeordnete Lukas Hammer (Grüne), der den Ausschuss morgen als Vorsitzender leiten wird. Deshalb lade man nicht nur die Initiatoren des Volksbegehrens sowie externe Fachexperten und Fachexpertinnen zum Ausschuss, sondern übertrage die Debatte auch erstmals per Liverstream. „Mein Ziel ist ein Antrag mehrerer Parteien, in dem sich möglichst viele Forderungen des Volksbegehrens wiederfinden“, so Hammer.