Mädchen mit Maske steht mit Großvater vor dem Weihnachtsbaum
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Auch bei Familienfeiern

WHO rät zum Tragen von Masken

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zum Tagen von Schutzmasken bei Familientreffen zu Weihnachten und während der Feiertage geraten, um Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern. „Das trägt wesentlich dazu bei, dass alle sicher und gesund bleiben“, teilte die Organisation am Mittwoch mit. Sie räumte ein, dass es sich sicher merkwürdig anfühlen werde, in der Gesellschaft von Familienmitgliedern eine Maske zu tragen.

„Es besteht ein hohes Risiko eines erneuten Anstiegs in den ersten Wochen und Monaten des Jahres 2021“, hieß es in der Erklärung. „Wir werden zusammenarbeiten müssen, wenn wir das erfolgreich verhindern wollen.“

Laut Gesundheitsministerium ist in der neuen Maßnahmenverordnung, die am Mittwoch im Hauptausschuss beschlossen wurde, festgelegt, dass am 24. und 25. Dezember zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen dürfen – ohne Abstand und Maskenpflicht. Die Ausnahme gilt an diesen beiden Tagen auch für den „erweiterten Wohnbereich wie Garagen und Scheunen“. Noch keine Regeln gibt es hingegen für Silvester.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Ausgeweitet wird die Maskenpflicht in der neuen Verordnung allerdings am Arbeitsplatz. Laut Aussendung des Gesundheitsministeriums wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an Arbeitsplätzen ingeschlossenen Räumen zur Pflicht, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z. B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält. Ausnahmen gibt es, „wenn diese Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung“ unmöglich machen. In diesem Fall müssten organisatorische Maßnahmen (etwa die Bildung von festen Teams) ergriffen werden, heißt es in dem Verordnungstext.

Anleitung für die Feiertage

Am Dienstag wurde der Entwurf für die neue Verordnungen für die Weihnachtsfeiertage bekannt. Zusätzlich wird der Schulstart nach den Weihnachtsferien auf den 11. Jänner verschoben, davor gibt es Massentests für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer und Eltern.

PCR-Tests für Pflegepersonal verpflichtend

Verschärfte Regeln gelten laut der Verordnung auch in Alters- und Pflegeheimen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind künftig verpflichtet, sich zweimal pro Woche entweder einem Antigen- oder einem PCR-Test zu unterziehen. Sind nicht genügend vorhanden, sollen jene prioritär getestet werden, die direkten Kontakt mit Patienten haben. Diese sollen auch Zugang zu einem Test pro Woche bekommen.

Einmal wöchentlich sollen auch die in Krankenanstalten Tätigen einen Test absolvieren. Neu ist aber auch, dass Personen, die in den vergangenen drei Monaten nachweislich mit CoV infiziert waren, keinen Test abgeben müssen. Das gilt für alle Bereiche, in denen eine Testung vorgeschrieben wird.

Regeln fürs Skifahren

Vorgesorgt wird schon für die Skisaison, die mit Weihnachten starten soll. Hier wird in der Verordnung explizit festgelegt, dass in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) höchstens die Hälfte der Beförderungskapazität genutzt werden darf. Festgelegt werden nun auch jene Orte, die (neben den schon wieder offenen Museen und Bibliotheken) demnächst wieder besucht werden können. Das sind Tierparks, Zoos und botanische Gärten.

Zehntägige Quarantäne bei Einreise

Schon am Dienstag wurde die Verordnung zu den Reiseregeln für die Weihnachtszeit erlassen. Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen – und das auf eigene Kosten.

Österreichische Polizisten an einem deutsch-österreichischen Grenzübergang
Reuters/Andreas Gebert
Die neuen Einreiseregeln gelten ab 19. Dezember

Allerdings gibt es Ausnahmen: Sie beginnen bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren CoV-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.

Regelmäßiger Kontakt mit Familie

Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis – wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen – uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die zehntägige Quarantäne.

Betreuungspersonal gilt nicht als Pendler

Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln – darunter fallen allerdings nicht Betreuungskräfte aus dem Ausland. Sie zählen zur Gruppe der Menschen, die aus beruflichen Zwecken einreisen. Anders als Pendler oder Passagiere aus sicheren Ländern müssen sie bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Wird erst in Österreich getestet, wobei auch ein Antigen-Test möglich ist, endet die Quarantäne mit Vorliegen des negativen Ergebnisses.

Die Ausreise aus Österreich ist während der Quarantäne unter bestimmten Auflagen möglich: „Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird“, heißt es in dem Papier.