„Ibiza“-Ausschuss: Beugestrafe für Kathrin Glock

Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) verhängt über Austro-Control-Aufsichtsrätin Kathrin Glock „wegen Nichtbefolgung einer Ladung als Auskunftsperson“ im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss eine Beugestrafe in Höhe von 2.000 Euro. Der entsprechende Beschluss liegt ORF.at vor.

Kathrin Glock, Ehefrau des Waffenproduzenten Gaston Glock, war für Ende November vom Ausschuss geladen gewesen. Sie teilte aber vor der Befragung mit, dass sie wegen der Coronavirus-Pandemie nicht erscheinen werde – aus Furcht, sie könnte sich in Wien mit dem Coronavirus und in weiterer Folge ihren Mann anstecken.

Das BvWG bezeichnete die Argumentation für das Nichterscheinen von Glock als „lebensnah“ und „nachvollziehbar“, aber nicht als genügend. Denn erstens zählt Glock nicht zur Risikogruppe, und zweitens seien die Schutzmaßnahmen, die im U-Ausschuss und anderen Räumlichkeiten des Parlaments vorherrschen, ausreichend gewesen.

„Doch selbst wenn man die Ansicht vertreten würde, dass die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen im Untersuchungsausschuss betreffend Covid-19 (…) durch das veränderte Infektionsgeschehen im November 2020 einer Neubewertung zu unterziehen wäre, ließe sich daraus für die Antragsgegnerin nichts gewinnen“, heißt es weiter.

Denn auch der U-Ausschuss habe Glock einen separaten Raum innerhalb des Parlamentsgebäudes für die Befragung angeboten. Das hätte zu einer weiteren Reduzierung der persönlichen Kontakte geführt, so das Gericht. „Unter diesen Voraussetzungen erscheint das Infektionsrisiko nicht derart, dass ein Erscheinen der Antragsgegnerin am 26.11.2020 unzumutbar gewesen wäre.“

Glock hat die Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden. Sollte sie auch ihrer nächsten Ladung in den U-Ausschuss im kommenden Jahr nicht nachkommen, könnte sie auch vorgeführt werden.