Kerzen und Blumen im Bereich des Anschlagsorts in der Seitenstettengasse in der Wiener Innenstadt
APA/Helmut Fohringer
Anti-Terror-Paket

Die Maßnahmen im Überblick

Nach dem Attentat von Wien im November hat die Regierung Maßnahmen zur Terrorbekämpfung angekündigt. Ein erster Teil wurde bereits vorgestellt, er soll Anfang 2021 beschlossen werden. Unter anderem geplant sind die Möglichkeit, terroristische Straftäter nach der Haft elektronisch zu überwachen, eine Strafbestimmung gegen religiösen Extremismus und das Verbot von Symbolen der rechtsextremen Identitären Bewegung. Ein Überblick.

Prävention und Resozialisierung: Vor der bedingten Entlassung soll insbesondere bei „terroristischen Straftätern“ eine „Entlassungskonferenz“ stehen, an der auch Bewährungshilfe, Deradikalisierungseinrichtungen und Verfassungsschutz teilnehmen. Sie soll die nötigen Informationen für das Gericht liefern. Dieses kann dann entsprechende Auflagen erteilen – etwa die Weisung, bestimmte Orte oder Kontaktpersonen zu meiden. Die Probezeit kann (bei mehr als fünf Jahren Haft) verlängert werden.

Beurteilt werden soll das Verhalten der bedingt Entlassenen bei zumindest zwei „Fallkonferenzen“. Außerdem kann das Gericht die Einhaltung der Auflagen auch durch eine elektronische Überwachung kontrollieren lassen. Dieser Maßnahme müssen die Betroffenen allerdings zustimmen. Eine Überwachung in der eigenen Wohnung wäre zwar nicht erlaubt, wohl aber könnte sichergestellt werden, dass z. B. bestimmte radikale Moscheen nicht besucht werden. Acht Mio. Euro sind für Präventionsprogramme vorgesehen.

Strafrecht: Neu geschaffen wird ein Straftatbestand „religiös motivierte extremistische Verbindung“ (§247b StGB). Darunter fällt, wer „fortgesetzt auf gesetzwidrige Art und Weise die wesentlichen Elemente der demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik durch eine ausschließlich religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung zu ersetzen versucht“ und entweder die staatliche Rechtsordnung untergräbt oder eine religiös begründete Rechtsordnung durchzusetzen versucht. Hier drohen bis zu zwei Jahre Haft. Das von der ÖVP gewünschte explizite Verbot des „politischen Islams“ kommt nicht.

Außerdem wird die Abschöpfung von Vermögenswerten bei Terrorismus und organisierter Kriminalität erleichtert.

Gefährder: Wer wegen einer terroristischen Straftat in Haft war, soll in eine Liste eingetragen werden. Damit soll einerseits ein lebenslanges Waffenverbot verbunden sein. Andererseits soll auch die Beschäftigung in sicherheitskritischen Bereichen verhindert werden. Erleichtern will das Innenministerium die Aberkennung von Doppelstaatsbürgerschaften. Ein Gesetzesentwurf dafür soll allerdings erst 2021 vorliegen.

Symbole: Schon jetzt ist die Verwendung der Symbole bestimmter extremistischer Organisationen in Österreich verboten. Dazu zählen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Muslimbruderschaft, die rechtsextremen türkischen Grauen Wölfe und die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie allgemein alle terroristischen Organisationen. Diese Liste wird nun um die rechtsextremen Identitären, deren Abspaltung „Die Österreicher“ sowie weitere islamistische Gruppen und die türkische Volksbefreiungspartei (DHKP-C) ergänzt.

Imame: Bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) soll künftig ein Imameverzeichnis geführt werden. Das Verbot der Auslandsfinanzierung von islamischen Moscheevereinen will die Regierung nachschärfen, um etwa Umgehungskonstruktionen zum Beispiel über Vereine und Stiftungen einen Riegel vorzuschieben.