NPO-Fonds wird bis in erstes Quartal 2021 verlängert

Der NPO-Fonds zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine wird bis ins ersten Quartal 2021 verlängert. Das gaben Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt. Bisher wurden für den Zeitraum 1. April bis 30. September Hilfen für 14.000 Anträge zugesagt und 270 Mio. Euro genehmigt. Die Antragstellung für das vierte Quartal soll spätestens Anfang Februar möglich sein.

Anspruchsberechtigt sind unter anderem Sportvereine, Kulturvereine und anerkannte Glaubensgemeinschaften sowie Freiwillige Feuerwehren, die durch den Fonds einen Kostenersatz bekommen. Die neue Richtlinie sieht für gemeinnützige Vereine, die von der Schließung durch die Lockdown-Verordnungen betroffen sind, zusätzlich einen „NPO-Lockdown-Zuschuss“ vor, der mit dem Umsatzersatz vergleichbar sei, wie Kogler erläuterte.

Verlängert wird auch der Struktursicherungsbeitrag: Bisher erhielten die Organisationen für die sechs Monate von April bis September zusätzlich zu den förderfähigen Kosten eine Pauschale in der Höhe von sieben Prozent der Gesamteinnahmen des vergangenen Jahres. Für das Jahr 2020 waren für den NPO-Fonds 700 Mio. Euro veranschlagt, für 2021 kommen 250 Mio. Euro hinzu.