„Streng geheim“: U-Ausschuss erhielt „Ibiza-Video“

Das „Ibiza-Video“ liegt seit gestern dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss vor. Laut ORF.at-Informationen wurde es mit der Sicherheitsstufe 4 („streng geheim“) klassifiziert. Auf ORF.at-Anfrage bestätigte das Justizministerium, dass die „vollständige Fassung“ übermittelt wurde.

Das war nötig, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Anfang Dezember entschieden hat, dass der U-Ausschuss das „Ibiza-Video“ inklusive jener – zunächst geschwärzter – Passagen haben kann, die formal von der Staatsanwaltschaft nicht zum Ermittlungsakt genommen wurden.

Das Material wurde mit der Klassifizierungsstufe 4 übermittelt. Das bedeutet, dass die Abgeordneten nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen Akteneinsicht nehmen können. Außerdem finden Befragungen, in denen das Videomaterial gezeigt wird, in geheimer Sitzung unter Ausschluss der Medien statt.

Dem Ausschuss waren bisher nur jene Teile und Abschriften des Videos zur Verfügung gestanden, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft worden waren. Während der Befragungen wurden zweimal Auszüge aus dem „Ibiza-Video“ abgespielt. Die Passagen waren allerdings auf einer niedrigeren Sicherheitsstufe klassifiziert.

NEOS kritisiert hohe Sicherheitsstufe

NEOS-Fraktionschefin Stephanie Krisper übte Kritik an der hohen Klassfizierungsstufe. „Offenbar geht die traute Blockadehaltung seitens ÖVP und Justizministerin weiter. Stufe 4 bedeutet, dass wir die Videopassagen nur in geheimer Sitzung behandeln dürfen, und nicht einmal die Abgeordneten einer Fraktion untereinander über den Inhalt sprechen dürfen“, hieß es in einer Stellungnahme.

Für den Schutz von Persönlichkeitsrechten wäre Stufe 2 absolut ausreichend, sagte sie. NEOS will nun eine Herabstufung beantragen – darüber entscheiden muss es aber Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP).