„Freitesten“-Gesetz kommt wohl erst im Jänner

Die Regierung plant, dass man sich künftig vor Aktivitäten wie Restaurant- und Handelsbesuchen und der Teilnahme an Veranstaltungen auf das Coronavirus testen lassen muss. Dieser Wunsch soll gesetzlich abgesichert werden.

Die genauen Inhalte bleiben aber unklar, denn der heute im Nationalrat eingebrachte Antrag ist nur eine „Trägerrakete“, enthält also die entscheidenden Gesetzespassagen noch nicht. Das wird APA-Angaben zufolge vermutlich Anfang Jänner nachgeholt.

Die „Trägerrakete“ ist nötig, damit der parlamentarische Prozess rasch durchgezogen werden kann. Mittels eines Abänderungsantrags werden dann wohl Anfang Jänner im Gesundheitsausschuss die konkreten Inhalte beigefügt. Wann die entsprechenden Gremien tagen sollen bzw. der Beschluss im Nationalrat erfolgt, ist noch offen. ÖVP-Klubchef August Wöginger sagte dazu laut APA, man werde hier auf die anderen Fraktionen zugehen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Das wird nicht nur bezüglich des Termins nötig sein. Denn wenn die Koalition die Regel wie geplant schon am 18. Jänner einführen will, braucht sie die Zustimmung einer anderen Partei, da ansonsten eine mehrwöchige Blockade durch den Bundesrat droht. Bisher war jedoch keine der Oppositionsfraktionen von den Vorschlägen der Regierung überzeugt.