„Freitesten“: Behörden, nicht Wirte sollen kontrollieren

Die Behörden, nicht die Wirte sollen ab dem 18. Jänner mit dem Öffnen der Gastronomie das „Freitesten“ kontrollieren. Die Lokalbetreiber seien dafür nicht zuständig, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) heute.

„Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest ‚freigetestet‘ hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein“, so Köstinger in einer der APA schriftlich übermittelten Stellungnahme.

„Sind keine Sheriffs“

Die Kontrollen sollen laut Köstinger stichprobenartig sein und die „Freigetesteten“ verpflichtet werden, das negative Testergebnis bei sich zu tragen. „Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann“, so die Ministerin.

Wirtesprecher Mario Pulker hatte zuvor in der „Krone“ (Dienstag-Ausgabe) gesagt: „Wir sind keine Sheriffs und wollen keine Zettelwirtschaft.“ Mit den abendlichen Ausgangssperren sei das Geschäft für ein Restaurant nicht rentabel.

Die türkis-grüne Regierung plant beim dritten Lockdown ab Mitte Jänner Lockerungen für jene, die sich einem Antigen-Test unterziehen, und nennt das „Freitesten“. Für alle, die an den neuerlichen Massentests nicht teilnehmen, soll der Lockdown eine Woche länger bis zum 24. Jänner gelten.

Neue Verordnung noch ohne „Freitesten“

Das Sozialministerium stellte gestern den Entwurf für die Verordnung zum dritten „harten“ Lockdown fertig. Noch nicht festgeschrieben ist die Freitestungsphase, denn die Verordnung gilt vorerst bis 4. Jänner. Danach muss der Hauptausschuss des Nationalrats erneut über die Verordnung abstimmen.

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