Gesetz zum „Freitesten“: Opposition erzürnt

Die Oppositionsparteien sind wegen des von der Regierung vorgelegten Gesetzes zum „Freitesten“ aus dem Lockdown erzürnt. Die Vorgangsweise von ÖVP und Grünen sei „eine bodenlose Frechheit und eine Attacke auf die demokratischen Grundprinzipien“, befand FPÖ-Chef Herbert Kickl am Neujahrstag in einer Aussendung. NEOS ortete wegen der Veröffentlichung am Silvestertag und der kurzen Begutachtungsfrist bis Sonntag ebenfalls „eine Missachtung des Parlaments“. Auch für die SPÖ ist die Begutachtungsfrist „extrem kurz“.

ÖVP und Grüne hätten den Entwurf gestern „aus dem Hinterhalt“ wenige Stunden vor Jahresende in Begutachtung geschickt, kritisierte Kickl. Er appelliere an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, „auf die Stopptaste zu drücken und dem fortgesetzten autokratischen Kurs des ÖVP-Kanzlers endlich einen Riegel vorzuschieben“.

Mit der kurzen Frist bis Sonntag werde von vornherein die Möglichkeit einer fundierten inhaltlichen Diskussion ausgeschlossen. Kickl forderte eine Verlängerung der Begutachtungsfrist bis 15. Jänner und einen Gesundheitsausschuss im Nationalrat mit einem verpflichtenden Expertenhearing, bei dem sowohl Verfassungsexperten als auch medizinische Fachleute geladen und gehört werden.

„Missachtung des Parlaments“

Auch NEOS sah in der Veröffentlichung am Silvestertag und der kurzen Begutachtungsfrist „eine Missachtung des Parlaments“. Die Oppositionspartei stößt sich auch daran, dass die konkrete Ausgestaltung des Freitestens aus dem Lockdown und die Frage, wer für die Kontrolle der Tests etwa in der Gastronomie zuständig ist, nicht gelöst seien.

„Die Oppositionsparteien können nicht ernsthaft ein Gesetz begutachten, dessen wichtigste Teile nicht bekannt sind, weil sie per Verordnung in der Zukunft nachgereicht werden“, so NEOS in einer Aussendung. Während die FPÖ bereits angekündigt hat, das Gesetz im Bundesrat zu verzögern, hat sich NEOS dazu noch nicht entschieden. Gemeinsam könnten SPÖ, FPÖ und NEOS nämlich das Gesetz im Bundesrat bis zur Sinnlosigkeit verzögern.

„Wir werden den Gesetzesentwurf jetzt prüfen und dann inhaltlich bewerten“, erklärte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried auf APA-Anfrage in einer Stellungnahme. „Eines muss man aber schon sagen: Angesichts dessen, dass darin verfassungsrechtlich heikle Regelungen enthalten sein dürften, ist die Begutachtungsfrist wieder einmal extrem kurz.“ Grundsätzlich sei festzuhalten, dass bei Covid-19-Maßnahmen immer das Infektionsgeschehen entscheidend sei – seien die Zahlen Ende nächster Woche noch immer zu hoch, „dann braucht man über Lockerungen nicht zu diskutieren“.

Gesetzesgrundlage für „Freitesten“

Die Regierung hat am letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum „Freitesten“ aus dem Lockdown vorgelegt, die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz ist bis 3. Jänner in Begutachtung. Die Novelle ermöglicht es, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Coronavirus-Erkrankung durchgemacht haben, von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden.

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