Bild zeigt Proben mit Coronavirus-Testtupfern.
APA/AFP/Alex Halada
Gesetz zum „Freitesten“

Kurze Begutachtung erzürnt Opposition

Eine Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz soll die rechtliche Grundlage für das „Freitesten“ aus dem Lockdown schaffen. Zur Begutachtung eingereicht hat die Regierung den Gesetzesentwurf am letzten Tag des Jahres. Am 3. Jänner endet die Begutachtungsfrist auch schon wieder. Die Opposition ist vor allem ob dieser kurzen Frist erzürnt. Theoretisch hätte sie die Möglichkeit, die Gesetzesänderung auf die lange Bank zu schieben.

Das neue Jahr begann innenpolitisch mit verstimmten Tönen – zumindest vonseiten der Opposition. Die Vorgangsweise von ÖVP und Grünen sei „eine bodenlose Frechheit und eine Attacke auf die demokratischen Grundprinzipien“, befand FPÖ-Klubchef Herbert Kickl am Neujahrstag. Die SPÖ findet die Begutachtungsfrist „extrem kurz“, NEOS ortet „eine Missachtung des Parlaments“.

Die Regierung plant, dass man sich aus dem derzeitigen Lockdown ab Mitte Jänner „freitesten“ kann. Handel, Gastronomie und Hotels sollen am 18. Jänner wieder aufsperren dürfen – aber bis 24. Jänner soll der Zutritt eben nur mit einem negativen Coronavirus-Test gestattet sein. Die gesetzliche Basis dafür – eine Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz – hat die Regierung am letzten Tag des Jahres 2020 vorgelegt.

Die Novelle ermöglicht es, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Coronavirus-Erkrankung durchgemacht haben, von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Die Details sollen freilich erst über Verordnungen geregelt werden. Das Gesetz ist bis 3. Jänner in Begutachtung und soll vor Beginn der geplanten Öffnung ab 18. Jänner in Kraft treten.

Mögliche Verzögerung im Bundesrat

Die Oppositionsparteien könnten der Koalition allerdings einen Strich durch die Rechnung machen, denn zu dritt haben sie die Möglichkeit, das Gesetz im Bundesrat zu verzögern und damit wegen des Zeitplans de facto zu verhindern. Während die FPÖ bereits angekündigt hat, das Gesetz im Bundesrat zu verzögern, ließen sich SPÖ und NEOS am Freitag weiterhin offen, wie sie sich verhalten werden.

„Wir werden den Gesetzesentwurf jetzt prüfen und dann inhaltlich bewerten“, erklärte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried auf APA-Anfrage in einer Stellungnahme. „Eines muss man aber schon sagen: Angesichts dessen, dass darin verfassungsrechtlich heikle Regelungen enthalten sein dürften, ist die Begutachtungsfrist wieder einmal extrem kurz.“ Grundsätzlich sei festzuhalten, dass bei Covid-19-Maßnahmen immer das Infektionsgeschehen entscheidend sei – seien die Zahlen Ende nächster Woche noch immer zu hoch, „dann braucht man über Lockerungen nicht zu diskutieren“.

Kickl appelliert an Bundespräsidenten

Weitaus schärfere Worte fand FPÖ-Klubchef Kickl, der Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Aussendung als „machtpolitische Demokratie- und Parlamentsverächter“ bezeichnete. ÖVP und Grüne hätten den Entwurf gestern „aus dem Hinterhalt“ wenige Stunden vor Jahresende in Begutachtung geschickt, kritisierte Kickl. Er appelliere an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, „auf die Stopptaste zu drücken und dem fortgesetzten autokratischen Kurs des ÖVP-Kanzlers endlich einen Riegel vorzuschieben“.

Mit der kurzen Frist bis Sonntag werde von vornherein die Möglichkeit einer fundierten inhaltlichen Diskussion ausgeschlossen. Kickl forderte eine Verlängerung der Begutachtungsfrist bis 15. Jänner und einen Gesundheitsausschuss im Nationalrat mit einem verpflichtenden Expertenhearing, bei dem sowohl Verfassungsexperten als auch medizinische Fachleute geladen und gehört werden.

NEOS: Begutachtung nicht „ernsthaft“ möglich

Empörung herrschte auch bei NEOS. Die Veröffentlichung am Silvestertag und die kurze Begutachtungsfrist bis Sonntag seien „eine Missachtung des Parlaments“, hieß es in einer Stellungnahme von Vizeklubchef Nikolaus Scherak gegenüber der APA. Die konkrete Ausgestaltung des „Freitestens“ aus dem Lockdown und die Frage der Kontrollen seien nicht gelöst. „Die Oppositionsparteien können nicht ernsthaft ein Gesetz begutachten, dessen wichtigste Teile nicht bekannt sind, weil sie per Verordnung in der Zukunft nachgereicht werden.“

Testungen könnten, gut durchgeführt und geplant, ein logischer Schritt hinaus aus dem harten Lockdown sein, meinte Scherak, „doch so, wie die Regierung es gerade plant, wirkt es nicht durchdacht“. Man werde auf die angekündigten Verordnungen warten, um einzuschätzen, wie man in Nationalrat und Bundesrat abstimmen wird.

Wer nun in der Praxis tatsächlich die negativen Testergebnisse etwa in Lokalen kontrollieren wird, scheint noch nicht geklärt, obwohl Kanzler Kurz zuletzt die Gesundheitsbehörden dafür genannt hatte. Bei der Stadt Wien schließt man das aus. „Sicher nicht“, hieß es dazu aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). So will man einen Assistenzeinsatz der Polizei anfordern, die dann damit beauftragt werde, in den Lokalen die Befunde zu kontrollieren. Alles andere sei „nicht zumutbar“ – mehr dazu in wien.ORF.at.