„Freitesten“: Keine Zustimmung der Opposition

Nach der FPÖ haben heute auch SPÖ und NEOS ihre Ablehnung zum „Freitesten“-Gesetz verkündet. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner sagte in einer Pressekonferenz in Wien, das Gesetz brauche es nicht „in dieser Form“. Die SPÖ will zudem eine parlamentarische Anfrage zur Impfstoffbeschaffung an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stellen.

Zuvor hatte bereits NEOS Stellung genommen. „Wir wollen diesem Minister keine Verordnungsermächtigung mehr geben“, sagte Gesundheitssprecher Gerald Loacker in einer Onlinepressekonferenz. Anschober überschreite regelmäßig die Grenzen, die ihm die Gesetze auferlegten. Was nun beschlossen werden solle, komme einer Selbstaufgabe des Parlaments gleich.

Kurze Begutachtungsfrist

ÖVP und Grüne können das Gesetz gemeinsam im Nationalrat beschließen. Die gesammelte Opposition aus SPÖ, FPÖ und NEOS hätte aber die Möglichkeit, das Vorhaben im Bundesrat zu verzögern, und zwar über den 18. Jänner hinaus, ab dem das „Freitesten“ gültig wäre. Die FPÖ hatte schon zuvor rasch klargestellt, dass sie sich gegen die Novelle stellt. Klubobmann Herbert Kickl sah die Bürger von ihrer Mitsprachemöglichkeit ausgeschlossen.

Das Gesetz hatte unter anderem für Kritik gesorgt, weil die Begutachtungsfrist nur drei Tage lang dauerte. Wegen zahlreicher Stellungnahmen gingen zuletzt sogar die Server des Parlaments in die Knie, die betreffende Website war teils nicht erreichbar.

Ausnahmen vom Lockdown

Wann genau das Gesetz – konkret handelt es sich um eine Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz – im Nationalrat beschlossen wird, ist noch offen. Dem Vernehmen nach könnte das am Freitag geschehen. Das Verlangen auf die dafür notwendige Sondersitzung sei aber noch gar nicht eingebracht, so ein Sprecher auf APA-Anfrage. Morgen treffen sich dazu die Klubdirektoren der Fraktionen.

Die Novelle soll es ermöglichen, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Coronavirus-Erkrankung durchgemacht haben, von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Die Details sollen erst über Verordnungen geregelt werden. Das Gesetz soll vor Beginn der geplanten Öffnung ab 18. Jänner in Kraft treten.