Zwei Berufungen nach Urteilen im „Charlie Hebdo“-Prozess

Nach den Urteilen zu den Anschlägen auf die französische Satirezeitung „Charlie Hebdo“ und einen jüdischen Supermarkt in Paris verzichten die meisten Verurteilten auf eine Berufung. Nur in zwei Fällen werde ein Berufungsverfahren eingeleitet, hieß es gestern aus Justizkreisen in Paris. Nach dem Hauptangeklagten Ali Riza Polat habe auch Amar Ramdani sein Urteil angefochten.

Bei dem Mammutprozess in Paris waren Mitte Dezember gegen eine Reihe von Hintermännern Haftstrafen von vier Jahren bis lebenslänglich verhängt worden. Polat wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt. Gegen Ramdani wurde eine 20-jährige Gefängnisstrafe verhängt. Die Verurteilten unterstützten laut dem Sondergericht die drei Attentäter, die im Jänner 2015 insgesamt 17 Menschen in Paris getötet hatten – darunter einige der bekanntesten Karikaturisten Frankreichs.

Attentäter erschossen

Die drei Attentäter selbst konnten nicht vor Gericht gestellt werden, sie waren nach den Anschlägen von der Polizei erschossen worden. Der zweite Hauptangeklagte, Mohamed Belhoucine, wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Da er nach Einschätzung von Geheimdiensten vermutlich in Syrien getötet wurde, gilt das Urteil gegen ihn als symbolisch.

Drei der insgesamt 14 Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Der Prozess war der bisher größte wegen islamistischer Anschläge in Frankreich.

Die Verurteilten sollen die Brüder Cherif und Said Kouachi unterstützt haben, die am 7. Jänner 2015 die Redaktion von „Charlie Hebdo“ überfallen und zwölf Menschen ermordet hatten. Zudem sollen sie dem mit den Brüdern befreundeten Islamisten Amedy Coulibaly geholfen haben, der in den darauf folgenden Tagen eine Polizistin tötete und vier weitere Menschen bei der Geiselnahme in dem Supermarkt Hyper Cacher. Hinter den Anschlägen werden das Extremistennetzwerk al-Kaida im Jemen und die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat vermutet.