ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann
APA/Herbert Neubauer
Fünf Mio. Stück angekauft

Wöchentliche Selbsttests an Schulen kommen

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann hat am Samstag eine neue Teststrategie für den Schulbetrieb vorgestellt. Ein fixes Öffnungsdatum für Schulen könne erst „in den kommenden Tagen“ genannt werden, doch mit der Öffnung soll jedenfalls ein „Sicherheitsnetz“ installiert werden: Schülerinnen und Schüler sollen durch Selbsttests an den Schulen getestet werden.

Man habe fünf Mio. Schnelltests für Schulen (um 2,70 Euro pro Test) angekauft, führte der Minister aus – die Tests seien kostenfrei. Die Proben seien im unteren Nasenbereich per einfachen Abstrich mit einem Tupfer zu entnehmen, sie seien auch nicht schmerzhaft, versicherte Faßmann. Bis zum Ergebnis dauere es nur „wenige Minuten“.

Wenn sich jemand nicht testen wolle, werde es diesbezüglich keinen Zwang geben, betonte Faßmann. Wenn es keine Einwilligung der Eltern bei Kindern gibt, die jünger als 14 Jahre alt sind, werde auch nicht getestet. „Es gibt weder Zuckerbrot noch Peitsche“, so Faßmann. Wann die Schule wieder in den Regelbetreib übergeht, werde erst bis Anfang bzw. Mitte nächster Woche geklärt, so Faßmann – auch unter Verweis auf die unterschiedlichen Infektionszahlen in den Bundesländern.

Montag soll Testtag werden

Möglich wäre neben einem österreichweiten Vorgehen auch eine regionale Lösung, also eine Öffnung nur in jenen Regionen mit niedriger Infektionszahl – beide Modelle hätten aber Vor- wie Nachteile. Wenn die Schulen öffnen, sollen dann auch die Oberstufen zurückkommen.

Wöchentliche Selbsttests an Schulen kommen

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann hat am Samstag eine neue Teststrategie für den Schulbetrieb vorgestellt. Ein fixes Öffnungsdatum für Schulen könne erst „in den kommenden Tagen“ genannt werden, doch mit der Öffnung soll jedenfalls ein „Sicherheitsnetz“ installiert werden: Schülerinnen und Schüler sollen durch Selbsttests an den Schulen getestet werden.

Ab 18. Jänner würden jedenfalls die Testkits an die Schulen geliefert – Testtag sei immer der Montag. Wenn sich das Modell bewähre, käme zudem zum Testtag Montag auch noch der Donnerstag hinzu. Volksschüler müssten die Tests mit nach Hause nehmen und sich dort von den Eltern testen lassen. Wenn der Test negativ sei, passiere nichts, bei positivem Ergebnis müssten die Behörden informiert werden. In der Folge wäre mit einem PCR-Test nachzutesten.

Mund-Nasen-Schutz bleibt

Volksschüler brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern und bekommen eine Einweisung in der Schule. Geschultes Personal stehe für Fragen bei den Testungen in den Schulen zur Verfügung, so Faßmann – auch würden altersstufengerechte Videos Erklärungen bieten. Oberstufenschüler brauchten keine Einverständniserklärung, würden aber ebenfalls eingeschult. Der Mund-Nasen-Schutz bleibe trotz der Testungen erhalten. Aber je häufiger getestet werde, desto kontrollierbarer sei das Ansteckungsrisiko, so Faßmann.

Testsicherheit wie bei Antigen-Tests

Die Testgenauigkeit der Selbsttests entspricht in etwa jenen der bei den Massentests verwendeten Antigen-Tests, wie Franz Allerberger, Leiter der Abteilung für Öffentliche Gesundheit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), in der Pressekonferenz bestätigte. Der Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Jugendheilkunde, Reinhold Kerbl, äußerte auch „keinerlei Bedenken, dass der Test gefährlich sein könnte“: Der Eingriff sei minimal und auch für Kinder und Jugendliche vertretbar.

Laut Allerberger habe man bei der AGES Anfang November von dieser neuen Testgeneration erfahren. Jene zuverlässigen Tests, die einen tiefen Nasen- bzw. Rachenabstrich erfordern, hätten viele Personen von einer Teilnahme abgeschreckt. Weniger invasive Selbsttests wiederum seien bisher äußerst unzuverlässig gewesen. Bei der neuen Generation betrage die Übereinstimmung mit den normalen PCR-Tests rund 95 Prozent, so Allerberger.

Lehrertests in Infrastrukturen der Länder

Auch Lehrer würden getestet, die Bundesländer hätten dafür eine Testinfrastruktur aufgebaut. Faßmann hoffe wieder auf eine breite Beteiligung der Lehrerinnen und Lehrer, diese sei auch beim letzten Mal sehr hoch gewesen. Es sei klar, dass der eine oder die andere bei diesem Konzept „ein Haar in der Suppe“ finden werde, doch seien die Tests eine „echte Chance, die Schule nicht nur zu eröffnen, sondern auch offenzuhalten“, so Faßmann.

Geklärt ist auch die Einstufung der Pädagogen bei der Reihenfolge der Impfungen: Sie fallen in die Phase zwei und sollen die Vakzine Ende Februar bzw. Anfang März erhalten. Impfpflicht für die Pädagogen wird es keine geben.

Die Vorbereitungen für die Tests in den Schulen sind etwa in Kärnten schon im Gange. Kärntens Bildungsdirektor Robert Klinglmair verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Schulbesuch möglich sei, auch wenn sich ein Schüler oder eine Schülerin nicht testen lassen möchte: „Wir werden aber dazu anhalten und motivieren, das durchzuführen, denn mit diesen Antigen-Tests ist es möglich, positiv Infizierte aus der Infektionskette zu ziehen“ – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Neue Teststrategie nach Lockdown

Zuvor hatte sich die Koalition mit der SPÖ grundsätzlich auf eine neue CoV-Teststrategie geeinigt. Das Gesundheitsministerium übermittelte in der Nacht auf Samstag einen Antrag für das „Eintrittstesten“ bei Veranstaltungen und für verpflichtende Berufsgruppentestungen an die Parlamentsfraktionen.

Damit wird es nach dem Lockdown möglich sein, mittels eines negativen Abstrichs an Veranstaltungen teilzunehmen und einen Urlaub anzutreten. Auch die Sozialpartner und die Länder sind mit dieser Vorgangsweise einverstanden.

Der ursprüngliche Plan der Regierung hatte ja vorgesehen, dass man sich auch aus einem Lockdown „freitesten“ und so Zugang zu Handel und Gastronomie bekommt. Das war von der Opposition aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt und damit zu Fall gebracht worden, da mit einer Blockade im Bundesrat eine Verzögerung von rund zwei Monaten einher gegangen wäre.

Nur Handel in Erläuterungen explizit ausgenommen

Nunmehr ist der Koalition zumindest mit den Sozialdemokraten eine Verständigung auf Eckpunkte gelungen. Nach Angaben von Regierung und SPÖ vom Freitag soll die Gastronomie von diesen Testplänen ausgenommen sein. Explizit ausgenommen ist laut den Erläuterungen zum Gesetz aber nur der Handel.

Der genaue Gesetzestext wird freilich erst erarbeitet und sollte jedenfalls am Dienstag vorliegen, wenn sich der Gesundheitsausschuss mit der Materie befasst. Der Beschluss im Nationalrat soll am Donnerstag erfolgen. Mit der SPÖ würde der Bundesrat auch keine Hürde mehr bedeuten.

Vorlage bei Eintritt zu Events oder Hotel

Konkret ist geplant, dass bei Veranstaltungen ab 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in Hotels beim Eintritt ein Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nach Ansicht der Virologin Elisabeth Puchhammer-Stöckl sollte der Test aber maximal einen Tag alt sein – mehr dazu in wien.ORF.at. Kontrollieren sollen jedenfalls die Betreiber. Wollen sie einen Test an Ort und Stelle anbieten, wird ihnen das Material dafür kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Personen, die während der vergangenen drei Monate eine CoV-Infektion überwunden haben.

Testverpflichtung für bestimmte Berufsgruppen

Für gewisse Berufsgruppen entsteht eine Verpflichtung, sich wöchentlich testen zu lassen. Das betrifft körpernahe Dienstleister – etwa Friseure und Masseure –, aber auch Lehrer, Kindergartenpersonal, Schaffner, Fitnesstrainer, Tanzlehrer, Kellner und Tourismuspersonal mit Kundenkontakt. Die Testung kann während der Arbeitszeit vorgenommen werden, die Sozialpartner sollen sich auf einen Kündigungsschutz bei positiven Testergebnissen verständigen.

Wer nicht testen will, muss Maske tragen

Wer sich nicht testen lassen will, muss eine höherwertige FFP2-Maske anlegen. Im Gespräch ist auch eine Maskenpause. Zur Durchführung der Tests werden die Bundesländer eine regelmäßige Testinfrastruktur anbieten. Wien verfügt ja schon über eine, andere Länder planen sie oder setzen sie bereits um. Die Testungen können aber auch direkt in Betrieben, Apotheken oder Labors durchgeführt werden.

In weiterer Folge will man mehr und mehr auf Selbsttests setzen, sobald diese zugelassen und ausreichend verlässlich sind – eine Initiative, die schon vor einiger Zeit von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner gesetzt worden war. Die Beschaffung solcher Tests soll forciert werden.

SPÖ will „genau prüfen“, FPÖ ortet SPÖ-Umfaller

Rendi-Wagner pochte am Samstag außerdem auf die Vorlage eines „ordentlichen Gesetzes“. „Die SPÖ wird den Entwurf genau prüfen“, kündigte sie an. Außerdem brauche es eine Sozialpartnereinigung und Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Umsetzung der neuen Strategie. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl warf der SPÖ dagegen vor, umgefallen zu sein und „das ‚Freitesten‘ mit einem anderen Mascherl jetzt vorbehaltslos zu akzeptieren“. Er sprach von „Testwut“ und davon, dass das „Freitesten“ damit zu einem Dauerzustand werde.

NEOS sieht „Schritt in richtige Richtung“

NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker sieht in dem Konzept einen „Schritt in die richtige Richtung“, weil damit eine vorsichtige Öffnung stattfinden könne. Endgültig beurteilen will er die Pläne aber erst, wenn der finale Gesetzesentwurf und die Verordnung zur Umsetzung der Regeln vorliegt, sagte Loacker in einer Aussendung.

Neue Teststrategie nach Lockdown

Die Koalition hat sich mit der SPÖ auf eine neue CoV-Teststrategie geeinigt. Damit wird es nach dem Lockdown möglich sein, mittels eines negativen Abstrichs an Veranstaltungen teilzunehmen und einen Urlaub anzutreten. Auch die Sozialpartner und die Länder sind mit dieser Vorgangsweise einverstanden.

Verordnungsermächtigung im Vergleich eingeschränkt

Gegenüber dem Entwurf für das „Freitesten“, den die Oppositionsparteien ja geschlossen abgelehnt hatten, wird die Verordnungsermächtigung für Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) im aktuellen Entwurf eingeschränkt.

Ursprünglich hätte Anschober per Verordnung im Alleingang festlegen dürfen, welche Rechtsfolgen an die Bestätigung eines CoV-Tests geknüpft werden sollten. Das war von Opposition und Ländern, aber auch vom Verfassungsdienst im Kanzleramt als zu unbestimmt und damit potenziell verfassungswidrig abgelehnt worden. Nun wird im Gesetz klarer geregelt, für welche Zwecke ein negatives Testergebnis verlangt werden darf.