Registrierungspflicht für Einreise nach Österreich

Das Reisen nach Österreich wird beschwerlicher. Mit Freitag tritt eine Einreiseverordnung in Kraft, gemäß der man sich vor der Fahrt online registrieren muss. Das gilt auch für Österreicher. Eine entsprechende Information, die der APA vorliegt, hat das Außenministerium gestern an Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen verschickt. Die Quarantänepflicht nach der Einreise bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Erst nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Freilich sind Ausnahmen vorgesehen. So werden etwa Pendler und Pendlerinnen, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, anreisen, weder die zehntägige Quarantäne antreten müssen noch sich zu registrieren haben.

Kein Entkommen der Quarantäne

Personen, die aus einem derzeit vom Coronavirus wenig betroffenen Land einreisen, werden zwar von der Quarantäne ausgenommen, nicht aber von der Registrierung. Diese Staaten-Liste wird dieser Tage aktualisiert. Bei der Onlineregistrierung müssen nicht nur Name und Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch, wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Damit wird sichergestellt, dass sich jemand, der beispielsweise schnell von Schweden nach Finnland reist und von dort nach Österreich fliegt, nicht an der Quarantäne vorbeischwindeln kann.

Bestätigung muss vorgelegt werden

Zudem muss eine Adresse in Österreich vermerkt werden und möglichst, wie lange man im Land bleiben will. Hat man einen PCR-Test im Ausland absolviert, der etwa bei beruflichen Reisen Voraussetzung für Quarantänefreiheit ist, kann man den bereits bei der Registrierung hochladen.

Das dazugehörige Formular wird auf Deutsch und Englisch abrufbar sein. Einreisende sind ab 15. Jänner, also Freitag, verpflichtet, die Sendebestätigung bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.