Entscheidung über Adler-Insolvenzantrag zieht sich hin

Die Entscheidung über den Insolvenzantrag des deutschen Textilhändlers Adler Modemärkte kann noch einige Tage auf sich warten lassen. Das Amtsgericht Aschaffenburg habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Voraussetzungen für den Antrag prüfen soll, sagte eine Gerichtssprecherin heute. Gutachter sei der Mannheimer Anwalt Tobias Wahl, ein Experte für Unternehmensrestrukturierungen.

Erst danach werde entschieden, ob sich Adler wie beantragt in Eigenverwaltung – also ohne einen Insolvenzverwalter – sanieren darf. Das Unternehmen aus Haibach bei Aschaffenburg hatte gestern angesichts geschlossener Geschäfte in der CoV-Krise Insolvenz wegen Überschuldung angemeldet. Die Auslandstöchter sind von der Insolvenz derzeit nicht betroffen.

24 Filialen in Österreich

Adler ist auch in Österreich mit 24 Filialen vertreten und beschäftigt rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Unternehmen plant, die Geschäfte hierzulande nach dem Lockdown wieder zu öffnen.

Die angeordnete Schließung fast aller 171 Geschäfte habe zu einem neuerlichen Umsatzeinbruch und einer „Liquiditätslücke“ geführt, so Adler. Es sei nicht gelungen, frisches Geld von Investoren oder Staatshilfen zu bekommen.

Überschuldung liegt vor, wenn ein Unternehmen in absehbarer Zeit seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Offenbar hatte Adler angesichts der prekären Lage keine positive Fortführungsprognose von einem externen Experten mehr bekommen. Mit dieser Bestätigung einer guten Sanierungschance ließe sich eine Insolvenz wegen Überschuldung aushebeln.

Adler hatte im Frühjahr einen Hilfskredit über 69 Millionen Euro erhalten, der mit einer Staatsbürgschaft abgesichert war. Bis Ende Oktober hatte das Unternehmen nur einen Teil davon gezogen. Der Umsatz brach in den ersten neun Monaten – also schon von dem zweiten Lockdown in Deutschland – um ein Drittel ein, der Verlust summierte sich auf 63 Millionen Euro.