Koalition und SPÖ bei „Reintesten“ einig

Koalition und SPÖ haben sich heute Nachmittag auf das „Reintesten“ in den Urlaub und zu Veranstaltungen geeinigt. Das Gesetz dazu wird noch im Laufe des Tages fertiggestellt und soll morgen vom Nationalrat beschlossen werden. Die Koalition war davor den Sozialdemokraten noch in einigen Punkten entgegengekommen.

So wird nun im Gesetz explizit klargestellt, dass die Tests für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kostenlos sein werden. Zudem wird eine Basis dafür geschaffen, dass in Betrieben sowohl Test- als auch in späterer Folge Impfstraßen errichtet werden können, die vom Bund finanziert werden. Außerdem sollen „Wohnzimmertests“ arbeitsrechtlich entsprechend verankert werden.

In Sachen Gastronomie geben sich die Sozialdemokraten offenbar mit einer Zusicherung des Gesundheitsministers zufrieden, dass für diesen Sektor kein „Reintesten“ geplant ist. Ziel der Gesetzesinitiative sind in erster Linie Veranstaltungen und der Tourismus.

Einigung über Abschluss von General-KV zum Testen

Die Sozialpartner vereinbarten unterdessen, dass sie zu den CoV-Tests und der Maskenpflicht auf dem Arbeitsplatz einen Generalkollektivvertrag abschließen. Ein General-KV gilt für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die KV-Fähigkeit besitzt bzw. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Morgen soll der Nationalrat die rechtlichen Grundlagen für die CoV-Tests beschließen.

In einer gemeinsamen Aussendung betonen Sozialpartner und Industriellenvereinigung die Bedeutung der Teststrategie als zentraler Bestandteil der Bewältigung der CoV-Krise. Ziel sei es, die Pandemie einzudämmen, weitere Lockdowns zu verhindern und den Menschen die gewohnten Freiheiten Schritt für Schritt zu ermöglichen.

Der General-KV soll wichtige arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Strategie für flächendeckende, regelmäßige Tests bringen. Erfolgsentscheidend für eine breite Inanspruchnahme dieser Tests sei die Schaffung betrieblicher Testmöglichkeiten, deren Einbindung in die öffentliche Teststrategie und die Finanzierung durch den Bund. Damit habe man einen wichtigen Bestandteil einer künftigen Teststrategie auf den Weg gebracht und leiste einen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung.

General-KVs beschränken sich immer auf die Regelung einzelner Arbeitsbedingungen und sind in Österreich eher selten: Der letzte General-KV wurde 1978 zum Urlaubsentgelt abgeschlossen. Ein weiterer Generalkollektivvertrag ist etwa die 1969 abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Einführung der 40-Stunden-Woche.