Proben in einem Labor
APA/Roland Schlager
Veranstaltungen und Urlaub

Einigung zu „Reintesten“ steht

Die Bundesregierung hat sich kurz vor Beschluss im Nationalrat offenbar mit der SPÖ über eine Vorgangsweise beim „Reintesten“ verständigt. Ziel der Gesetzesinitiative sind Veranstaltungen und der Tourismus. Ob die entsprechende Verordnung dann auch für die Gastronomie gilt, ist noch unklar.

Nach mehreren Verhandlungsanläufen einigten sich ÖVP, Grüne und die SPÖ am Mittwochnachmittag auf die Möglichkeit, mit einem negativen CoV-Test Veranstaltungen zu besuchen oder einen Urlaub anzutreten. Das wurde der APA von mehreren Verhandlern bestätigt, auch die „Kronen Zeitung“ berichtete darüber. Die Koalition war davor den Sozialdemokraten noch in einigen Punkten entgegengekommen. Demnach wird im Gesetz nun explizit klargestellt, dass die Tests für Mitarbeiter kostenlos sein werden.

Zudem wird eine Basis dafür geschaffen, dass in Betrieben sowohl Test- als auch in späterer Folge Impfstraßen errichtet werden können, die vom Bund finanziert werden. Außerdem sollen die „Wohnzimmer-Tests“ arbeitsrechtlich entsprechend verankert werden.

Gastronomie muss auf Verordnung warten

In Sachen Gastronomie sahen die Sozialdemokraten laut APA eine Zusicherung des Gesundheitsministers, dass für diesen Sektor kein „Reintesten“ geplant ist. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stellte in einem Statement aber klar, dass es keine entsprechende Zusage von ihm gebe. Wichtig sei, dass eine grundsätzliche gesetzliche Basis für die Möglichkeit von Zutrittstests geschaffen werde. Die nachfolgende Verordnung werde festlegen, in welchen Bereichen diese verwirklicht werden: „Das wird auch eine Frage der zeitlichen Abfolge von Öffnungsschritten und der Pandemieentwicklung sein.“ Ungeachtet dessen begrüßte Anschober, dass die SPÖ ihre Zustimmung signalisiert hat.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober
ORF.at/Carina Kainz
Minister Anschober will „Reintesten“ am Donnerstag und Freitag beschließen lassen

Schon am Dienstag hatte die grüne Klubchefin Sigrid Maurer dazu gesagt: „Wir sind nicht bereit, von vornherein die Gastronomie, die nachweislich einen großen Anteil am epidemiologischen Geschehen hatte, auszunehmen.“ Alles Weitere kläre sich dann in der Verordnung des Gesundheitsministeriums. Das Gesetz sollte noch am Mittwoch fertiggestellt und am Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden. Am Freitag wäre dann der Bundesrat an der Reihe.

Zusätzliche Stimmen notwendig

Die Koalition ist auf weitere Stimmen aus der Opposition angewiesen, weil der Bundesrat das Gesetz ansonsten um zwei Monate verzögern könnte. Unter anderem daran scheiterte letztlich auch das von der Regierung ursprünglich geplante „Freitesten“ aus dem Lockdown. Von der FPÖ ist keine Zustimmung zu erwarten, sie kritisiert das „Reintesten“. In der Nationalratssitzung am Mittwoch warf FPÖ-Klubchef Herbert Kickl der SPÖ vor, umzufallen. Sie sei „im Komplizenmodus“ beim „System der Test-Apartheid“. Es liege „ein fliegender Wechsel in der Luft“, die SPÖ wolle statt den Grünen in die Regierung.

Testen in der Arbeitszeit und Maskenpause

Auch in Sachen Generalkollektivvertrag hat es Fortschritte gegeben, wie aus Sozialpartner-Kreisen zu hören war. Dabei dürfte u. a. fixiert werden, dass Tests während der Arbeitszeit absolviert werden können und eine Maskenpause kommt. Ein Generalkollektivvertrag gilt für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt bzw. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Die rechtlichen Grundlagen für die Coronavirus-Tests sollen ebenfalls am Donnerstag beschlossen werden.

In einer gemeinsamen Aussendung betonten Sozialpartner und Industriellenvereinigung die Bedeutung der Teststrategie als zentralen Bestandteils der Bewältigung der Krise. Erfolgsentscheidend für eine breite Inanspruchnahme dieser Tests sei die Schaffung betrieblicher Testmöglichkeiten, deren Einbindung in die öffentliche Teststrategie und die Finanzierung durch den Bund.

Ein General-KV beschränkt sich auf die Regelung einzelner Arbeitsbedingungen und ist in Österreich eher selten: Der letzte wurde 1978 zum Urlaubsentgelt abgeschlossen. Ein weiterer Generalkollektivvertrag ist etwa die 1969 abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Einführung der 40-Stunden-Woche.