Gesperrter Gatronomiebereich in einem Einkaufszentrum
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„Reintesten“

Durch „Spielraum“ viele Fragen noch offen

Der Nationalrat hat Donnerstagnachmittag die Möglichkeit geschaffen, negative CoV-Tests zur Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen oder Hotels zu machen. Der entsprechenden Vorlage stimmten alle Fraktionen außer der FPÖ zu. Die Gastronomie ist nicht ausgenommen. Vieles bleibt aber noch offen, da Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Spielraum eingeräumt wird. NEOS und FPÖ orten indes eine Scheindebatte.

Denn der Lockdown muss überhaupt erst aufgehoben werden, damit es die Möglichkeit zum „Reintesten“ gibt. Allzu zuversichtlich klang Anschober in der Debatte zum Antrag im Nationalrat nicht und auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bremste die Erwartungen gegenüber der APA: Die Situation sei eine „höchst volatile“, man müsse weiterhin „extrem behutsam vorgehen“. Am Wochenende will die Regierung entscheiden, wie es mit dem Lockdown weitergeht, also welche Öffnungsschritte es ab 25. Jänner geben soll. Am Freitag finden noch Gespräche mit den Landeshauptleuten und Sozialpartnern statt.

Anschober verwies im Hohen Haus auf die Bedeutung der britischen Virusvariante: „Diese Mutation hat enormes Potenzial in sich.“ Gleichzeitig gestand Anschober zu, dass man nicht immer nur mit Ver- und Geboten arbeiten könne, sondern der Bevölkerung auch innovative Technologie zum Testen zur Verfügung stellen müsse. Daher etabliere man nun jene Tests, die man auch selbst daheim abnehmen kann, auch gesetzlich. Was das „Reintesten“ angeht, sagte Anschober, dass die Gastronomie eben nicht ausgenommen sei. In welchen Bereichen man diese Option per Verordnung ziehen werde, hänge vom Verlauf der Pandemie ab.

Kucher (SPÖ) ortet „Testchaos“

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher kritisierte die Regierung trotz Einigung.

Die SPÖ war es ja gewesen, die auf Ausnahmen für Wirte gedrängt hatte. Obwohl das nicht gelungen ist, wird die größte Oppositionspartei zustimmen, womit eine Blockade im Bundesrat diesmal kein Thema ist. SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher sparte dennoch nicht mit Kritik. Er sprach von einem „Testchaos“, das die Regierung verursacht habe, und einem mangelhaften Schutz der Altersheime. Seine Parteichefin Pamela Rendi-Wagner hatte davor in einer Aussendung begrüßt, dass es endlich eine umfassende, vernünftige Teststrategie gebe.

Loacker (NEOS) übt Kritik an der Regierung

Gerald Loacker (NEOS) sprach im Nationalrat über eine Scheindebatte. Er glaube nicht an ein baldiges Ende des Lockdowns.

Kritik von NEOS und FPÖ

Sachte Zustimmung kam von NEOS, dessen Gesundheitssprecher Gerald Loacker die Vorlage zwar nicht berauschend, aber besser und gezielter als die bisherigen Vorhaben nannte. Allerdings ist er skeptisch, dass das „Reintesten“ überhaupt zur Anwendung kommt. Loacker sieht eine Scheindiskussion, „weil sie die Republik zugesperrt lassen wollen“.

Kaniak (FPÖ) sieht das „Reintesten“ skeptisch

Kritik am „Reintesten“ kam auch von FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak.

Diesen Verdacht äußerte auch FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Dabei zeige der Lockdown nicht einmal mehr Effekte, weil die Leute nicht mehr mitmachten. Zudem fragte er sich, wie man wohl kontrollieren wolle, dass sich jemand tatsächlich nach einem positiven „Wohnzimmertest“ auch einem PCR-Test unterziehe, wie das im Gesetz vorgesehen ist.

ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriela Schwarz wies die Bedenken der Opposition zurück. Man könne auch keinen Generalverdacht gegen die Bevölkerung erkennen, wie das die FPÖ vermutet. Vielmehr schaffe man Bedingungen, um bis zu einer breiten Ausrollung der Impfungen gewisse Freiheiten zu ermöglichen.

Schwarz (ÖVP) verteidigt „Reintesten“

ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriela Schwarz verteidigte den Antrag zum „Reintesten“.

Auf positiven „Heimtest“ muss PCR-Test folgen

Im am Donnerstag fertiggestellten Abänderungsantrag wurden noch einige kleinere Änderungen vorgenommen, etwa dass auch ein positiver „Heimtest“ jedenfalls mit einem höherwertigen PCR-Test bestätigt werden muss. Auch wird klargestellt, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bei betrieblichen Tests keine Kosten entstehen sollen. Den Unternehmen wird ein Kostenzuschuss des Bundes zugesichert.

Keine Ausnahme für bereits überstandene Erkrankung

Weggefallen ist jener Passus, wonach man von einer Testpflicht für die Veranstaltungsteilnahme ausgenommen ist, wenn man in den vergangenen drei Monaten eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat. Das sei mit Blick auf den sich laufend ändernden Stand der Wissenschaft notwendig, um dem Verordnungsgeber die notwendige Flexibilität einzuräumen, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzespaket. Ergänzend wird dafür klargestellt, dass auch ein positiver Antikörpertest einem Nachweis zugrunde liegen kann.

Die Auswirkungen der neuen Teststrategie

Der erste Vorschlag der Regierung zum Freitesten vom Lockdown stieß auf enormen Widerstand, das neue Eintrittstesten ist nun ein Kompromiss. Nur mit einem negativen CoV-Test soll es möglich sein, Veranstaltungen zu besuchen und in Hotels zu übernachten.

Hauptstoßrichtung des Gesetzes ist, dass ein negatives Testergebnis künftig Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen, Krankenhäusern und Hotels sein soll. Auch bestimmte Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt sowie Schülerinnen und Schüler sollen sich regelmäßig testen lassen oder eine FFP2-Maske tragen müssen.

Zuletzt hatte der Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, Gerry Foitik, klar für das Tragen einer FFP2-Maske statt eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes und mehr Abstand plädiert. Auch Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer hätte nichts gegen eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Handel: Wenn das der Preis für eine Öffnung sei, „warum nicht, sollte man sofort umsetzen“.

Ebenfalls am Donnerstag im Nationalrat beschlossen wurde einstweilen die Übernahme der Kosten für die Implementierung des E-Impfpasses. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) trägt die Kosten für die Implementierung der entsprechenden Software in Arztpraxen und Primärversorgungszentren. Begrenzt ist diese Kostenübernahme mit maximal 1.300 Euro. Das Geld wird der Kasse vom Bund ersetzt.