Der als „Plagiatsjäger“ bekannte Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber hat das Bildungsministerium in einem offenen Brief dazu aufgefordert, die Lehren aus Fällen wie jenem von Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) zu ziehen.
Diese war am Wochenende zurückgetreten, nachdem Weber „schwerwiegende Plagiate“ in ihrer Diplomarbeit und Dissertation gefunden hatte. Weber plädiert etwa für schärfere Sanktionen und eine Verringerung der Zahl an Prüfungsantritten.
In die Neufassung des Universitätsgesetz (UG), dessen Begutachtungsfrist morgen endet, soll etwa eine Strafbestimmung für Fälle aufgenommen werden, in denen jemand gegen die eidesstattliche Erklärung in einer schriftlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit verstößt. Bei schwerwiegenden Plagiaten wünscht sich Weber erweiterte Sanktionsmöglichkeiten.
Die geplante Einführung einer Verjährungsfrist von 30 Jahren, nach denen der akademische Grad nicht mehr widerrufen werden kann, lehnt er hingegen ab.
Gegen „Prüfungsbazar“
Um den „weit verbreiteten ‚Prüfungsbazar‘“ an den Unis einzudämmen, bei dem Studentinnen und Studenten mittels „Prüfungs-Trial-and-Error-Verfahren“ zu einer positiven Note kämen, soll außerdem die Anzahl der Prüfungsantritte (derzeit bis zu fünf) reduziert werden. Die „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität“ sollte außerdem in die leitenden Grundsätze für Unis aufgenommen werden. Die meisten Punkte könnten auch in das Fachhochschulgesetz übernommen werden, so Weber.
Als weiteren Hebel für eine verbesserte Qualitätssicherung in Lehre und Betreuung sieht er die Leistungsvereinbarungen, über die der Großteil des Budgets an die einzelnen Hochschulen verteilt wird. Über diese sollen Unis sowie Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) zur „nahtlosen Integration einer funktionierenden Plagiatssoftware in ihre Learning-Management-Systeme“ verpflichtet werden, die Lehrenden sollen bei allen schriftlichen Aufgaben einen Plagiatscheck durchführen müssen.
Weber fordert außerdem schärfere Sanktionen, wenn Lehrende ihre Betreuungspflichten bei schriftlichen und wissenschaftlichen Arbeiten verletzen. Auch eine zeitliche Befristung bei der Dauer von Besetzungsverfahren wäre aus seiner Sicht sinnvoll. Für Studenten aller Fächer sollte es seiner Meinung nach künftig am Studienbeginn eine Pflichtlehrveranstaltung „Einführung in die gute wissenschaftliche Praxis“ geben.