Test- oder FFP2-Maskenpflicht für bestimmte Berufsgruppen

Für bestimmte Berufsgruppen mit Kundenkontakt und fehlenden Abstandmöglichkeiten können – durch den entsprechenden Beschluss im Nationalrat gestern – nach Ende des Lockdowns regelmäßige CoV-Tests verordnet werden. Wer keinen Test machen will, muss eine FFP2-Maske tragen. Beispielsweise die ÖBB stellen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fahrgastkontakt wegen der hohen Neuinfektionen solche FFP2-Masken zur Verfügung, teilte die Staatsbahn heute mit.

Sowohl Tests als auch eventuelle CoV-Impfungen durch Betriebsärztinnen und -ärzte können während der Arbeitszeit durchgeführt werden und gelten als Präventionszeit im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes. Auch im Handel bereitet man sich dem Vernehmen nach in puncto FFP2-Masken vor.

Die Test- oder Maskenpflicht kommt laut dem politischen Beschluss für Pflege- und Krankenhauspersonal, Lehrerinnen und Lehrer sowie Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, Anbieterinnen und Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie etwa in Friseursalons, Gastronomie, Fitnesscenter und Verkehrsunternehmen. Die Alternative, statt eines Tests die FFP2-Maske zu tragen, gilt allerdings nicht in Alten-, Behinderten- und Pflegeheime sowie für Kranken- und Kuranstalten.

Die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen will an diesem Wochenende entscheiden, wie es mit dem Lockdown weitergeht.