RH: Große Aktenrückstände beim Bundesfinanzgericht

Der Rechnungshof (RH) ist bei einer Prüfung des Bundesfinanzgerichts (BFG) auf große Aktenrückstände gestoßen. Ende 2018 waren gut 30.000 Fälle nicht erledigt – vor allem im Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, teilte der RH gestern mit. Kritisch zu sehen ist laut der Behörde auch die lange Dauer der Verfahren, die dazu führen kann, dass ausständige Beiträge nicht mehr einzuheben sind. 2018 waren wegen der langen Verfahren rund zwei Mrd. Euro von der Erhebung ausgesetzt.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (DVVR) erinnerte gestern unter Verweis auf die Kritik des Rechnungshofs daran, dass der BFG seit Jahren zu wenig Personal habe. Derzeit seien über zehn Prozent der 226 Richterplanstellen unbesetzt, seit über einem Jahr sei auch die Stelle des Präsidenten vakant. Und „entgegen dem eindeutigen gesetzlichen Auftrag“ sei es nicht einmal geplant, die offenen Stellen auszuschreiben. Außerdem habe der BFG wesentlich weniger Unterstützungspersonal als etwa das Bundesverwaltungsgericht.

Tausende unerledigte Fälle

Laut Rechnungshof hatte das BFG 2018 gut 13.000 Fälle erledigt. Demgegenüber standen 31.500 aus dem Vorjahr übernommene Fälle; 12.151 kamen neu hinzu. Nur um den Ende 2018 bestehenden Rückstand abzuarbeiten, würde das BFG mehr als zwei Jahre benötigen. Eine positive Tendenz in Richtung Abbau von Rückständen war im Zuge der Prüfung anhand der Entwicklung der Vorjahre nicht erkennbar.

Richter beim BFG haben laut RH eine vergleichsweise geringe administrative Unterstützung. Vier Richterinnen haben eine Verwaltungskraft. Beim Bundesverwaltungsgericht hat ein Richter eineinhalb Verwaltungskräfte zur Verfügung.

Mehrere Empfehlungen ausgesprochen

Als Empfehlung nennt der Rechnungshof gegenüber dem BFG, wirksame Maßnahmen – zum Beispiel eine Entlastung der Richterinnen und Richter von Verwaltungstätigkeiten – zu ergreifen. So könnten die seit Jahren bestehenden Arbeitsrückstände abgebaut und verhindert werden, neue Rückstände entstehen zu lassen.

Weiters sollte das Finanzministerium laut RH im Rahmen der bestehende IT-Anwendung (BFG-Schnittstelle) eine zweckmäßige Lösung für die Entgegennahme der Unterlagen in Rechtsmittelverfahren und für die Struktur der Unterlagen schaffen. Zudem sollten das Finanzministerium und das BFG mit dem Land Wien und den Höchstgerichten Möglichkeiten für einen elektronischen Austausch von Unterlagen im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren abklären, schreibt der RH.