Sozialpartner beschlossen Generalkollektivvertrag

Nach dem heutigen „Reintesten“-Beschluss im Bundesrat haben die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung (IV) einen Generalkollektivvertrag zum Thema Coronavirus-Tests und Maskenpflicht auf dem Arbeitsplatz abgeschlossen. Die Einigung enthält arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Strategie für regelmäßige Coronavirus-Tests.

Ein Generalkollektivvertrag gilt für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt bzw. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Erfolgsentscheidend für eine breite Inanspruchnahme der Tests sei die Schaffung betrieblicher Testmöglichkeiten, deren Einbindung in die öffentliche Teststrategie und die Finanzierung durch den Bund, so die Sozialpartner und Industriellenvereinigung heute in einer Aussendung.