FFP2-Maske
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In Handel und „Öffis“

Fragen und Antworten zur FFP2-Pflicht

Ab dem 25. Jänner müssen im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2-Masken getragen werden. Diese gelten als wirksameres Mittel zum Schutz gegen das Coronavirus als Stoff- oder OP-Masken, es gibt aber zahlreiche Fragen zu Verfügbarkeit, Kosten, Verwendungsdauer und den Grenzen der Schutzwirkung. Im Folgenden ein Überblick über die bekannten Fakten.

Per Definition ist die FFP2-Maske ein „Filtering Face Piece“ der Schutzklasse 2, die einen Teil der infektiösen Aerosole in der Luft abfangen und sowohl dem Fremd- als auch Selbstschutz dienen solle. FFP2-Masken sind dichter und effektiver als die bisher gebräuchlichen OP- und Stoffmasken, bieten aber auch keine hundertprozentige Sicherheit. Deswegen gilt auch weiterhin: Abstand halten, Kontakte reduzieren und Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen.

Die Schutzwirkung hängt jedenfalls entschieden von der richtigen Anwendung ab. Die Maske muss über Mund und Nase getragen werden und sehr dicht am Gesicht anliegen. Dazu muss auch der Nasenbügel entsprechend eingerichtet werden. Ansonsten kann Luft mit Aerosolen durch die Lücken strömen. Für die Passform gibt es einen einfachen Test: Bei tiefem Einatmen sollte sich die Maske deutlich nach Innen stülpen. Ärztekammer-Präsident Thomas Skezeress schlug zur richtigen Verwendung eine Infokampagne mit Videos vor. Bei unsachgemäßer Anwendung sei die Maske nämlich nicht effektiver als eine Einweg- oder Stoffmaske.

Was bringen FFP2-Masken?

Die FFP2-Masken werden bald unsere täglicher Begleiter: Sie müssen künftig in Geschäften getragen werden und auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Masken trocknen lassen

Relevant ist, dass die Schutzwirkung der Maske mit zunehmender Durchfeuchtung abnimmt. Neben Einflüssen wie Schnee und Regen passiert das durch die Atmung. Deswegen soll die Maske maximal drei bis vier Stunden am Stück getragen werden. Das Arbeitsschutzgesetz sieht bei Masken ohne Ventil eine Nutzung von 75 Minuten gefolgt von einer Unterbrechung von 30 Minuten vor. Nicht zulässig ist übrigens die Verwendung eine Maske mit Ventil, da durch dieses Aerosole wieder nach außen dringen und nur der Träger geschützt wird.

Keine definitive Antwort gibt es auf die Frage der Wiederverwendbarkeit. Die meisten FFP2-Masken sind als Einmalprodukt deklariert und als Arbeitsschutzprodukt für Achtstundenschichten konzipiert. Allerdings kamen zuletzt deutsche Fachleute angesichts der aktuellen Lage zu der Auffassung, dass bei sporadischer Privatverwendung – etwa beim Einkaufen oder während einer kurzen „Öffi“-Fahrt – auch die mehrfache Verwendung einer Maske durch dieselbe Person unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar ist.

Masken müssen dann auf jeden Fall nach der Verwendung ausreichend trocknen. Die FH Münster hat nachgewiesen, dass gegen SARS-CoV-2 siebentägiges Trocknen effektiv ist. Um das sicherzustellen, soll für jeden Wochentag eine andere Maske verwendet werden, der Rest soll derweil gut belüftet hängen. Keinen Konsens gibt es zum Desinfizieren im Backofen bei 80 Grad. Unsachgemäß durchgeführt kann ein solches die Maske bzw. den Backofen beschädigen und/oder wirkungslos sein. Masken dürfen nicht mit Desinfektionsspray bearbeitet werden.

Nicht für Bartträger geeignet

Die FFP2-Maske ist nicht für Bartträger geeignet, da sich bei diesen ein zu großer Abstand zwischen Maske und Haut befindet. Gemäß Arbeitsschutz dürfen auch schwangere Frauen keine FFP2-Masken tragen, da diese die Atmung deutlich erschweren. Das kann auch Menschen mit Vorerkrankungen Probleme machen, weswegen beim Tragen auch Pausen eingeplant werden sollten. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen.

Grafik zu unterschiedlichen Maskentypen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind laut einem am Montag kursierenden Verordnungsentwurf wie bisher vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen. Kinder vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen zumindest einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.

Kostenfrage noch offen

Angesichts der stark schwankenden und teils auch durchaus stattlichen Preise ist auch die Kostenfrage relevant. Die Regierung teilte am Sonntag mit, dass die Masken zum Selbstkostenpreis in Supermärkten angeboten werden sollen. Die Höhe des Preises steht noch nicht fest. Rainer Trefelik, Handelsobmann in der Wirtschaftskammer, sagte im Ö1-Morgenjournal, er rechne mit Preisen zwischen 50 Cent und einem Euro.

Gibt es genug FFP2-Masken – und zu welchem Preis?

Ab kommender Woche müssen die Masken in Supermärkten, Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.

Wie die Regierung am Montag gegenüber der ZIB2 bestätigte, soll für FFP2-Masken jedenfalls die Mehrwertsteuer erlassen werden. Überdies hieß es bereits am Wochenende, dass die Masken einkommensschwachen Menschen gratis zur Verfügung gestellt werden sollen. Wie das vonstattengehen soll, wird laut Gesundheitsministerium in den kommenden Tagen geklärt. Weitere Details blieben vorerst offen.

Auch bei der Kontrolle der FFP2-Pflicht gibt es noch Klärungsbedarf. Bei den Wiener Linien gibt es vorerst noch keine Details dazu, wie die Tragepflicht durchgesetzt wird. Man warte noch auf die diesbezügliche Verordnung, sagte ein Sprecher der APA. Prinzipiell werden aber die rund 330 Sicherheits- und Servicemitarbeiter ab 25. Jänner angehalten werden, die Vorschrift zu überprüfen. Das Personal werde entsprechend geschult und selbst FFP2-Masken tragen. Bei Verstößen gegen die Tragepflicht droht in den Wiener „Öffis“ eine Geldbuße in der Höhe von 50 Euro.

Seitens des Lebensmittelhändlers Spar hieß es auf ORF.at-Anfrage, man werde Kundschaft, die keine oder die falsche Maske trägt, höflich darauf hinweisen und eine FFP2-Maske anbieten. REWE teilte mit, man werde Kunden und Kundinnen auf die FFP2-Pflicht in Verkaufsräumen hinweisen. Wer „sich trotz Aufforderung nicht daran hält, dem können wir keinen Zugang zu unseren Geschäften gewähren“. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen könnten, würden gebeten, eine entsprechende ärztliche Bestätigung mit sich zu führen und diese auf Nachfrage vorzuzeigen.

Über 65: Weiter Warten auf Gratismasken

Weiter auf die ihnen versprochenen FFP2-Gratismasken warten müssen zahlreiche Ältere. Bereits Anfang Dezember waren allen über 65-Jährigen zehn kostenlose FFP2-Masken versprochen worden. Ein großer Teil dieser Masken für insgesamt 1,7 Millionen Menschen muss aber noch ausgeliefert werden. Das soll „bis allerspätestens Ende des Monats“ erfolgen, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Sonntag bei „Im Zentrum“. Das sei „deutlich länger, als wir uns vorgenommen haben“. Nur ein kleiner Teil dieser Masken stammt aus Österreich, der Rest hauptsächlich aus China.

Gesundheitsminister Anschober zu FFP2-Masken

Am Ende des Vorjahres beschloss die Regierung, Personen über 65 kostenlose FFP2-Masken zuzuschicken. Diese sind vielerorts noch nicht angekommen. Nun sollen die Masken auch für alle anderen Menschen verpflichtend werden.

Zu Beginn der Pandemie waren FFP2-Masken ja Mangelware, aktuell soll die Versorgung laut offiziellen Angaben aber gesichert sein. In mehreren westlichen Bundesländern hatte man zuletzt einen Engpass befürchtet – mehr dazu in ooe.ORF.at und salzburg.ORF.at. Die Nachfrage nach FFP2-Masken erhöhte sich nach der Ankündigung der Pflicht laut Supermärkten und Produzenten jedenfalls deutlich.

Der Maskenhersteller Hygiene Austria, ein Joint Venture von Lenzing und Palmers, teilte mit, man prüfe aktuell eine Ausweitung der Produktionskapazitäten. Kritik an der Regierungskommunikation übte hingegen der zweite große Maskenhersteller Aventrium in der Steiermark. Das Unternehmen sei von der Ausrufung der Maskenpflicht „überrascht“ worden, hieß es – mehr dazu in steiermark.ORF.at.