Anträge auf Veranstalterschutzschirm ab sofort möglich

Die EU-Kommission hat den von der Bundesregierung geplanten Veranstaltungsschutzschirm genehmigt. Eine diesbezüglich bereits im Dezember getroffene Einigung über die mit insgesamt 300 Mio. Euro veranschlagte Unterstützungsmaßnahme wurde heute bestätigt.

Der maximale Bezugswert pro Veranstalter beläuft sich vorerst auf 800.000 Euro, über eine Erhöhung sei man weiterhin in Gesprächen. Anträge sind damit ab sofort möglich.

„Die Organisatoren von Veranstaltungen wurden von der Corona-Krise und den von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besonders hart getroffen“, wird EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zitiert.

„Mit dieser mit 300 Mio. Euro ausgestatteten Beihilferegelung kann Österreich diese Unternehmen unterstützen, wenn eine geplante Veranstaltung aufgrund des Coronavirus abgesagt wird oder nur mit Einschränkungen organisiert werden kann.“

Veranstaltungen von März 2021 bis Ende 2022

Berücksichtigt werden Veranstaltungen, die im Zeitraum von 1. März 2021 bis Ende 2022 geplant werden, aufgrund der Pandemie aber nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Ein Ansuchen um Beihilfe muss bis spätestens 15. Juni erfolgen.

Die Auszahlungshöhe ergibt sich „aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen“, teilte die Regierung mit. Anträge können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden.