Härtefallfonds und andere Maßnahmen bis Juni verlängert

Die Bundesregierung verlängert eine Reihe von CoV-Hilfsmaßnahmen. Im Ministerrat wurde die bereits angekündigte Verlängerung des Härtefallfonds bis Mitte Juni beschlossen, ebenso die am Vortag angekündigte Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Masken. Die Auszahlung der Pendlerpauschale auch an all jene, die im Homeoffice arbeiten, wird bis Ende Juni verlängert, ebenso die Befreiung von der Alkoholsteuer für die Herstellung von Desinfektionsmittel.

Der Härtefallfonds, der auf Klein- und Kleinstunternehmen abzielt, wird um drei Monate bis 15. Juni verlängert. Insgesamt seien über die Wirtschaftskammer bisher 940 Mio. an 211.000 Personen ausgezahlt worden, gab Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt.

„Ausfallbonus“ kann bald beantragt werden

Der Mitte Jänner angekündigte „Ausfallbonus“ solle ab 16. Februar beantragt werden können, sagte Blümel. Das Instrument deckt bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode ab und beträgt maximal 60.000 Euro im Monat.

Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Firmen mindestens 40 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019 erlitten haben, hieß es bei der Bekanntgabe im Jänner. Die Zuwendungen aus diesem Topf werden in die Höchstsummen von Verlustersatz und Fixkostenzuschuss eingerechnet.

Die Frist, die Investitionstätigkeit zu starten, wird verlängert. „Unternehmerinnen und Unternehmer haben nun drei Monate länger Zeit, ihre Investitionstätigkeit zu starten“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Kostenzuschüsse bei Sozialhilfe

Aus dem Ressort von Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) wurden auch die geplanten Kostenzuschüsse für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsempfänger mittels Verordnung auf den Weg gebracht. Für das laufende Jahr wird damit ein einmaliger Energiekostenzuschuss von bis zu 100 Euro sowie Einmalzahlungen von 100 Euro pro Kind ermöglicht. Die Auszahlungen werden automatisch erfolgen – und zwar im Rahmen der von den Ländern verwalteten Auszahlung der Sozialhilfe, hieß es aus dem Ressort.

Einen genauen Auszahlungszeitpunkt konnte man im Büro Anschobers nicht nennen, da die Sozialhilfe in Kompetenz der Länder fällt. Fix ist, dass die Gelder im Lauf des Jahres fließen. Ein Antrag muss dazu nicht gestellt werden, Anspruchsberechtigte erhalten die Zuschüsse automatisch.