VKI: Gesetzwidrige Klauseln der Lauda bei Reservierung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Fluglinie Lauda geklagt. Es ging um sieben AGB-Klauseln zur Sitzplatzreservierung. Die Klauseln regeln Reservierungsgebühren, aber auch die Möglichkeit, zugewiesene Sitzplätze zu ändern. Das Landesgericht (LG) Korneuburg befand alle geklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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