Ruf nach Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitskräfte

Nach Dienstschluss, an freien Tagen oder auch in Elternzeit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Ansicht der Europaabgeordneten nicht erreichbar sein müssen. In einem gestern angenommenen Bericht forderte das EU-Parlament ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Dieses sei bisher im Unionsrecht nicht ausdrücklich geregelt, aber von entscheidender Bedeutung, wenn es darum gehe, die körperliche und geistige Gesundheit von Arbeitskräften zu schützen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten nach Ansicht des Parlaments nicht verlangen, dass ihre Angestellten außerhalb der Arbeitszeit direkt oder indirekt verfügbar sein sollten. Die Mitgliedsstaaten sollten sicherstellen, dass wer sich auf das Recht auf Nichterreichbarkeit berufe, vor negativen Folgen geschützt werde. Es solle außerdem Mechanismen für den Umgang mit Beschwerden in Bezug auf das Recht geben.

Die Abgeordneten wiesen in ihrem Bericht auch auf die Gefahren von mobilem Arbeiten hin, welche in der Coronavirus-Krise deutlich zugenommen haben. Sie forderten von der Kommission, genaue Mindestanforderungen hierfür festzulegen. Berichterstatter Alex Agius Saliba wies in der Plenardebatte darauf hin, dass diejenigen, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiteten, mit bedeutend höherer Wahrscheinlichkeit Überstunden machten.