Masken für Abgeordnete weiterhin nur Empfehlung

Ab Montag gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen eine FFP2-Maskenpflicht. Auch für bestimmte Berufsgruppen ist eine Tragepflicht vorgesehen, sofern diese kein negatives Testergebnis vorweisen können. Das Parlament werden die Verschärfungen aber kaum tangieren. Lediglich der Mindestabstand wird auf zwei Meter erhöht, hieß es gestern auf ORF.at-Anfrage aus der Parlamentsdirektion.

Die bereits bestehende Maskenpflicht im Parlament wird hingegen nicht verschärft. Abgeordnete, Bundesräte und Bundesrätinnen sowie Regierungmitglieder müssen im Hohen Haus weiterhin keine Maske tragen. Es bleibt bei einer Empfehlung.

Maskenpflicht für Besucher, Ausnahme für Mandatare

Für Personen, die sich in den Räumlichkeiten des Parlaments aufhalten, bleibe die MNS-Pflcht aufrecht. FFP2-Maske müssen nicht getragen werden, so die Parlamentsdirektion. Auch für den „Ibiza“-U-Ausschuss gilt die MNS-Pflicht für Mitarbeiter der Fraktionen und Medienvertreter.

Dass Politikern und Politikerinnen von der Maskenpflicht ausgenommen sind, begründete Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit dem freien Mandat. „Aufgrund des freien Mandates der Abgeordneten ist es mir nicht möglich, eine Maskenpflicht zu verordnen. Es liegt im Ermessen jedes Abgeordneten, sich selbst und andere durch das Maskentragen zu schützen, insbesondere dann, wenn man seinen Platz verlässt“, sagte er im Oktober.

„Schutz der Gesundheit“

Der Parlamentarismusexperte und ehemalige ÖVP-Klubdirektor, Werner Zögernitz, pflichtete Sobotka bei. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk widersprach vor einigen Wochen in der „Kleinen Zeitung“: „Das hat nichts mit dem freien Mandat zu tun.“ In Zeiten einer Pandemie überwiege der „Schutz der Gesundheit“, und das freie Mandat habe in den Hintergrund zu treten.

Gemäß Verfassung sind die Mitglieder des Nationalrats und die Mitglieder des Bundesrats „bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden“. Anfang Dezember widersprach allerdings auch der ehemalige Nationalratsabgeordnete (Liste Pilz) und Universitätsprofessor, Alfred Noll, der Annahme, dass das freie Mandat bei der Frage nach einer Maskenpflicht anwendbar ist.

Sobotka könne eine Maskenpflicht für Abgeordnete über das Hausrecht regeln, so Noll in er ORF-Sendung „Hohes Haus“. Als Nationalratspräsident übt der ÖVP-Politiker das Hausrecht aus. In einer im Oktober in Kraft getretenen Anordnung wurde bereits eine MNS-Pflicht festgelegt. Diese gilt aber nicht für Abgeordnete des Nationalrats oder Mitglieder des Bundesrats, heißt es darin.