25 Euro bei Verstoß gegen FFP2-Masken-Pflicht

Wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss künftig mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die gestern kundgemacht wurde.

Bereits am Donnerstag hatte der Hauptausschuss des Nationalrates die neue Verordnung zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns beschlossen. Neben der erweiterten Abstandspflicht von einem auf zwei Meter wurden damit die Ausgangsbeschränkungen auch um die Pflicht ergänzt, u. a. im Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern FFP2-Masken zu tragen.

Mit der neuen Verordnung wird nun eine Strafe von 25 Euro für jene verfügt, die sich nicht an diese FFP2-Maskenpflicht halten. In Kraft treten die neuen Maßnahmen am Montag.

Praktische Tipps zur Handhabung der FFP2-Maske

FFP2-Masken bieten eine wesentlich bessere Virenabwehr als der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz (MNS). Wie sicher die im Handel befindlichen Produkte sind, wie oft man sie verwenden kann und warum für überzeugte Bartträger schlechte Zeiten anbrechen, hat sich die Help-Redaktion angesehen.

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FFP2-Maskenpflicht auch in Arztpraxen

Ab Montag gilt auch in allen Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht. Darauf wies zuletzt auch die Vorarlberger Ärztekammer hin. Präsident Michael Jonas bat alle Patientinnen und Patienten bei Arztbesuchen, ausschließlich eine FFP2-Maske zu tragen.

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Amtsgebäude nur mit FFP2-Maske betreten

In Wien wird die FFP2-Maske auch in Amtsgebäuden verpflichtend. Die Wiener ÖVP forderte überdies Gratismasken in öffentlichen Verkehrsmitteln.

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