70 Prozent Verlustersatz für Landwirte

Bäuerinnen und Bauern, die die CoV-Pandemie indirekt finanziell getroffen hat, können ab Mitte Februar spezielle Mittel beantragen. 70 Prozent des Einkunftsverlusts werden ausbezahlt. Voraussetzung ist ein Verlust des Deckungsbeitrags von zumindest 30 Prozent.

Mehr dazu in noe.ORF.at