KN95-Masken unter Voraussetzungen zugelassen

Seit heute ist in einigen Bereichen – wie etwa den „Öffis“ und Lebensmittelgeschäften – das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Ebenfalls im Umlauf befindliche KN95-Masken sind – entgegen ursprünglichen Meldungen – unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls zugelassen. Diese Produkte sollen laut dem Gesundheitsministerium aber nur verwendet werden, wenn sie nachweislich in Europa geprüft worden sind.

Die Kennzeichnung KN95-Norm besagt, dass diese Masken ähnlich gut sind wie die europäischen FFP2-Masken. Sie können aber nur zum Einsatz kommen, nachdem sie in Europa überprüft worden sind, so das Gesundheitsministerium. Im Privatbereich (Handel und Öffentlicher Verkehr) werden auch Masken mit dem Aufdruck KN95 verwendet. Um sich auf eine gleichwertige Filter- bzw. Schutzleistung verlassen zu können, sollten Konsumenten darauf achten, dass die Masken mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen: ausdrückliche Bezeichnung als FFP2-Maske, CE-Zeichen, EN-Kennzeichnung oder eine vierstellige Nummer zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts.

Auch im Sozial- und Gesundheitsbereich möglich

Im Sozial- und Gesundheitsbereich dürfen KN95-Masken nur dann eingesetzt werden, wenn sie CPA-zertifiziert sind. Aufgrund eines nationalen Erlasses ist dies möglich, unter der Voraussetzung, dass die Masken in Österreich geprüft und zertifiziert wurden. „Das heißt, man braucht hier keinerlei Bedenken haben. Damit können sich Personen in diesem besonders vulnerablen Bereich seit dem Beginn der Pandemie darauf verlassen, dass es sich um sichere Masken handelt, die der Filterleistung und dem Schutz einer FFP2-Maske entsprechen“, so das Ressort.

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„Rechtlich völlig unhaltbar“

„Das ist ein weiteres trauriges Kapitel in der Never-ending-Story des Corona-Chaos von (Bundeskanzler Sebastian, Anm.) Kurz und (Gesundheitsminister Rudolf, Anm.) Anschober“, konstatierte der SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher. „Wer soll sich denn da noch auskennen? Das Chaos, das die Regierung hier fabriziert, ist doch der Bevölkerung nicht mehr zumutbar.“

„Die Position, die das Gesundheitsministerium hier öffentlich vertritt, ist rechtlich völlig unhaltbar“, sagte auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. „Laut Verordnung muss man eine FFP2-Maske oder eine ‚äquivalente‘ Maske tragen. Äquivalent bedeutet gleichwertig. Gleichwertig ist die Maske dann, wenn sie dem Träger und den Personen in seinem Umfeld denselben Schutz bietet. Das ist hier der Fall.“ Überdies würde in der Verordnung an keiner Stelle erwähnt, dass dieser Standard auch von einer europäischen Behörde überprüft werden müsse.

„Viele Menschen, die in den letzten Tagen Masken oft um vier oder mehr Euro pro Stück gekauft haben, haben diese Masken heute vielleicht aus Angst vor einer Infektionsgefahr weggeworfen – obwohl das eigentlich gar nicht notwendig ist“, sagte FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer in einer Aussendung.