Justiz lässt Masken für Gefängnisse nachprüfen

Das Justizministerium lässt die an Gefängnisse ausgelieferten Coronavirus-Masken neu prüfen. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet, haben die Haftanstalten KN95-Masken erhalten, die in Europa nur nach Überprüfung eingesetzt werden dürfen. Das Justizministerium betonte auf APA-Anfrage zwar, dass die von der Bundesbeschaffung bestellten Masken sehr wohl über eine Bestätigung der europäischen FFP2-Typisierung verfügen. Dennoch soll es nun Stichprobenkontrollen geben.

In der „Tiroler Tageszeitung“ hatte ÖVP-Volksanwalt Werner Amon gestern von einer Beschwerde einer Justizanstalt berichtet, wonach die für Häftlinge und Personal ausgegebenen Masken nicht über die Schutzwirkung des europäischen FFP2-Standards verfügen würden. Vielmehr handle es sich um KN95-Masken. Diese können laut Gesundheitsministerium in Europa nur nach Überprüfung zum Einsatz kommen. In Summe wurden dem Bericht zufolge 600.000 Stück bestellt.

Das Justizministerium betonte dazu, dass der Bestellung sehr wohl eine Bestätigung der FFP2-Typisierung beiliege. Allerdings seien nach der Lieferung Abweichungen zwischen dem bestellten Produkt und der gelieferten Ware aufgefallen. Mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) sei daher vereinbart worden, die Masken gegebenenfalls auszutauschen.