OGH: Bestellung von Meinl-Abwicklern war nicht rechtens

Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) endgültig entschieden: Die Bestellung von zwei Abwicklern für die Anglo Austrian Bank (AAB), besser bekannt unter ihrem früheren Namen Meinl Bank, durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) war nicht rechtens, schreibt der „Kurier“ (Freitag-Ausgabe). In der Sache hilft das der Bank allerdings nichts mehr, die Abwicklung ist bereits im Wesentlichen abgeschlossen.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte der AAB am 14. November 2019 die Konzession entzogen. Am 7. Februar 2020 bestellte die FMA zwei Rechtsanwälte als Abwickler für die Bank, die wenige Wochen danach den Antrag auf Konkurseröffnung einbrachten. Dagegen ging die Bank vor und bekam nun endgültig recht, mit der Begründung, die Aufsicht hätte mit der Bestellung der Abwickler zuwarten müssen.