Debatte über Hürden für Veranstaltungsschutzschirm

Seit zehn Tagen können Anträge für den Veranstaltungsschutzschirm beantragt werden, der auch im Kulturbereich künftig Planungssicherheit schaffen soll, auch wenn Veranstaltungen aufgrund neuer CoV-Maßnahmen wieder abgesagt werden müssen. Kritik an den Zugangsbedingungen kommt allerdings vom Österreichischen Kulturrat, der Hürden entdeckt haben will, die „große Teile im Feld Kunst und Kultur ausschließen“. Aus dem Kulturministerium kommt ein Dementi.

„Damit der Schirm schützt, müssen Einnahmen von mindestens 15.000 Euro bei einer Veranstaltung erzielt werden – dies erreicht in der freien Szene kaum jemand, abgesehen von großen Festivals“, heißt es in einer Aussendung. Als Alternative dazu soll der Schirm auch Veranstaltungen mit Ausgaben von mindestens 15.000 Euro schützen, „jedoch nur, wenn die Veranstaltung von einem ‚Unternehmen organisiert wird, zu dessen gewerbsmäßiger Tätigkeit die professionelle Planung und Durchführung von Veranstaltungen zählt‘“, so die Kritik. Die freie Szene sei damit ausgeschlossen.

Kulturministerium: Keine Organisationsform ausgeschlossen

„Der Schutzschirm schließt definitiv keine Organisationsform aus“, so ein Sprecher von Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) zur APA. Um die Möglichkeit zur Antragstellung auch für kleinere Anbieter zu erleichtern, sei deshalb gezielt eine Möglichkeit geschaffen worden, mehrere gleichartige bzw. ähnliche Veranstaltungen in einem Antrag zusammenzufassen und so – zusammengerechnet – auf die entsprechende Grenze von 15.000 Euro an geplanten Einnahmen zu kommen.

„Das geht sogar so weit, dass theoretisch eine ganze Saison von Vorstellungen in einem Theater eingereicht werden kann.“ Über diese Möglichkeit wisse auch der Kulturrat Bescheid. Die vom Kulturrat kritisierte alternative Möglichkeit einer Berechnung über die Ausgaben sei ausschließlich für Veranstaltungen zugänglich, die überhaupt keine Einnahmen haben, wie etwa Werbeevents.

Für den Kulturbereich habe dieser Passus keine Relevanz. Für alle gemeinnützigen Kulturinitiativen, die trotz der Option der Zusammenfassung mehrerer Veranstaltungen nicht auf die entsprechenden Einnahmen kommen, werde ein ähnlicher Mechanismus im NPO-Fonds nachgebildet.

Kulturrat ortet Ungleichbehandlung

Doch auch daran stört sich der Kulturrat: „Diese Differenzierung stellt nicht nur eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen gemeinnützig und gewinnorientiert Arbeitenden dar, sie suggeriert auch, dass alles, was auf gemeinnütziger Basis stattfindet, nicht professionell sei.“ Aus dem Ministerium heißt es: „Wir wissen natürlich, wie professionell gemeinnützige Organisationen im Kulturbereich arbeiten.“

Rückendeckung bekommt der Kulturrat von SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda: „Das ist ein Flop der Sonderklasse, der leider in das bisherige Muster passt: Unterstützung finden nur Mega-Events, während die Kleinen durch die Finger schauen“, heißt es in einer Aussendung.

Kritik übte der Kulturrat auch daran, dass Veranstalter bis zum heutigen Tag auf Unterstützung für Verluste ab 1. Oktober 2020 durch den NPO-Fonds warten würden. Auf APA-Nachfrage betont man im Ministerium, dass die Antragstellung für das vierte Quartal 2020 im NPO-Fonds ab Februar möglich sein werde.