Testpflicht für Pendler, Freitesten bleibt

Pendler und Pendlerinnen müssen sich künftig registrieren und einem Coronavirus-Test unterziehen. Das geht aus der neuen Einreiseverordnung hervor, die gestern vom Sozialministerium erlassen wurden. Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen Test benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden.

Der Test zur Einreise darf höchstens 72 Stunden alt sein. Gegebenenfalls kann er auch in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

Registrierung und Test

Was Pendler und Pendlerinnen angeht, müssen sie sich einmal pro Woche wie alle anderen Einreisenden registrieren. Zudem haben sie ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis mitzuführen, das nicht älter als sieben Tage ist. Wichtig: Anerkannt werden nur Tests, die von qualifiziertem Personal abgenommen werden, also keine Selbsttests.

Jene Pendler und Pendlerinnen, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Verpflichtend ist die Registrierung ab 10. Februar, ab 7. Februar ist sie möglich.

Bezüglich des Tests ist dieser auch bei Pendlern nach Einreise möglich, muss allerdings innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Ausgenommen von der Bestimmung sind jene, die aus einem Staat mit niedrigen Infektionszahlen einreisen, allerdings gibt es derzeit keine so risikoarmen Länder in der Nachbarschaft.

Großbritannien Spezialfall

Die einzigen EU-Staaten, aus denen man ohne Quarantänebestimmungen nach Österreich einreisen kann, sind Griechenland und Finnland. Dazu kommen in Europa noch Norwegen, Island und der Vatikan. Weitere Staaten sind unverändert Australien, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Von der Liste der sicheren Länder gekippt wurde wegen gestiegener Fallzahlen Japan.

Neuerungen gibt es infolge des EU-Austritts für Briten. Sie dürfen – außer in Ausnahmefällen wie Geschäftsreisen – nicht mehr in Österreich einreisen, solange Großbritannien als Risikoland gilt. Die Schweiz, Andorra, San Marino und der Vatikan behalten dagegen ihren Sonderstatus, mit EU/EWR-Staaten gleichgestellt zu sein.

Was berufliche Reisen angeht, wird mit der Verordnung klargestellt, was für Belege es braucht, dass man als Dienstreisender anerkannt wird. Die Glaubhaftmachung bei beruflichen Gründen kann ab sofort z. B. durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches erfolgen. Jedenfalls wird dabei auch eine zeitliche Komponente bei der Glaubhaftmachung zu berücksichtigen sein, z. B. kein mehrwöchiger Aufenthalt, wenn der Termin nur für drei Tage angesetzt ist, heißt es in den Erläuterungen zur Verordnung.