Streit um Welfenschatz kein Fall für US-Gerichte

Im Streit um den berühmten Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz einen Erfolg vor dem Obersten US-Gerichtshof errungen. Der Supreme Court in Washington entschied gestern, dass US-Gerichte bei der Forderung von Nachfahren deutsch-jüdischer Kunsthändler nach einer Herausgabe der mittelalterlichen Prunkstücke nicht zuständig seien. Es handle sich um eine innerdeutsche Angelegenheit, urteilten die neun Verfassungsrichter einstimmig.

„Als Nation wären wir überrascht – und würden womöglich sogar Gegenmaßnahmen ergreifen – wenn ein Gericht in Deutschland über Forderungen von Amerikanern urteilen würde, die angeben, sie hätten wegen vor Jahren von den USA begangenen Menschenrechtsverletzungen Anspruch auf Hunderte Millionen Dollar“, schrieb der Supreme-Court-Vorsitzende John Roberts in der Urteilsbegründung. „Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Deutschlands Reaktion anders ausfallen würde, sollten US-Gerichte in diesem Fall Gerichtsbarkeit ausüben.“

Hintergrund des Streits ist der Verkauf von 42 Objekten des Welfenschatzes durch deutsch-jüdische Kunsthändler im Jahr 1935, darunter goldglänzende Reliquien-Behälter, Kreuze und Tragaltäre. Die Nachfahren der Kunsthändler argumentieren, es habe sich um einen Zwangsverkauf gehandelt und klagten deswegen 2015 die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Bundesrepublik Deutschland in den USA auf Herausgabe der Objekte, deren Wert sie auf mehr als 200 Millionen Euro schätzen.