Flugticketmindestpreis: EU fordert Erklärung von Österreich

Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, seine Pläne für einen Mindestflugpreis von 40 Euro genauer zu erläutern, der den CO2-Ausstoß von billigen Kurzstreckenflügen eindämmen soll. Das bestätigte die EU-Kommission dem ORF heute in Brüssel. Die Kommission befürchtet, dass das gegen ein europäisches Gesetz aus dem Jahr 2008 verstößt, das die Preisfreiheit im Luftfahrtsektor garantiert.

So durfte Spanien dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge Fluglinien nicht verbieten, Ticketpreise ohne inkludiertes aufgegebenes Gepäck anzubieten. Die entsprechende, speziell auf die Luftfahrt zugeschnittene EU-Verordnung 1008/2008 lässt Ausnahmen von der Preisfreiheit nur bei „gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ zu.

Die EU unterstütze die „Ökologisierung des Luftverkehrs“, aber das müsse „mit den Regeln des Binnenmarktes vereinbar“ sein, sagte ein Sprecher. Die heimische Regierung schlug den Schritt im Juni vor. Sie will mit dem Mindestpreis Lockangebote durch sehr billige Tickets verhindern und dafür das Anti-Dumping-Gesetz ändern. Flugtickets müssten mindestens so viel kosten wie die Steuern und Abgaben für den Flug, die im Schnitt 40 Euro ausmachen.

Dass die EU-Verordnung „enge Rahmenbedingungen für die Preisfreiheit setzt“, sei „uns klar“, teilte der im Verkehrsministerium für Luftfahrt zuständige Staatssekretär Magnus Brunner mit. Man arbeite daher „an einer EU-konformen Lösung, die eine Weiterverrechnung der Summe an passagierbezogenen Steuern und Gebühren durch die Fluglinie an den Passagier vorsieht. Dieses Konzept beinhaltet auch eine entsprechende Sanktionsmöglichkeit bei Nichteinhaltung durch die Fluglinie“.