Zentrale der Commerzialbank in Mattersburg (Burgenland)
ORF.at/Michael Baldauf
Causa Commerzialbank

Einlagensicherung klagt Republik

In der Causa Commerzialbank Mattersburg hat nun die Einlagensicherung Austria (ESA) die Republik Österreich geklagt. Wie am Freitag bekanntwurde, hat die ESA eine Amtshaftungsklage auf 490 Millionen Euro beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht.

Die ESA will vom Staat das Geld zurück, das sie den Geschädigten des burgenländischen Geldinstituts ausbezahlt hat. Begründung: Der Staat sei seiner Aufsichtspflicht mangelhaft nachgekommen. Den von der Finanzmarktaufsicht (FMA) beauftragten Prüfern der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hätten die Unregelmäßigkeiten in den Büchern des Geldinstituts schon viel früher auffallen müssen. „Ich denke, dass wir gute und gewichtige Argumente haben“, sagte ESA-Chef Stefan Tacke gegenüber der „Kronen Zeitung“.

Die Einlagensicherung finanziert sich aus Beiträgen der Banken. Dadurch sind bis zu 100.000 Euro pro Person und Institut abgesichert. Im Fall der Commerzialbank Mattersburg leistete die Einlagensicherung rund 490 Millionen Euro an Geschädigte. Die Amtshaftungsklage richte sich trotz der hohen Gerichtsgebühren auf den vollen Schadensbetrag und nicht zunächst auf einen Teilbetrag, sagte Tacke.

ESA: Gesetzesparagrafen überprüfen

In der Klage regt die ESA auch eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (Paragraf 3) an, wonach die Aufsicht gegenüber den Anlegern für Schäden, die bei ihrer Vollziehung entstünden, nicht hafte. „Das würde heißen, dass niemand für die Untätigkeit der FMA und der Nationalbank bei der Commerzialbank die Republik auf Schadenersatz klagen könnte“, sagte Tacke – mehr dazu in burgenland.ORF.at.

Deswegen glaube man, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung nicht gegeben sei. Das werde auch durch ein von der ESA eingeholtes Gutachten gestützt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) solle daher diese Bestimmung prüfen.

Die ESA habe der Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes zunächst ein Aufforderungsschreiben geschickt. Nach drei Monaten habe die Finanzprokuratur geantwortet, dass sie keine Haftung der Republik sehe. Deswegen sei nun die Klage eingebracht worden, so Tacke.

Burgenländische SPÖ: „Land trägt keinerlei Schuld“

Die SPÖ Burgenland sieht sich in der ESA-Klage bestätigt. Diese zeige, dass es sich bei der Pleite der Commerzialbank um ein Versagen der Bundesbehörden, insbesondere der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank, handelt. Für Landesgeschäftsführer Roland Fürst steht fest: „Das Land trägt keinerlei Schuld.“

Pucher sprach über Goldgeschenke

Der ehemalige Chef der Commerzialbank, Martin Pucher, wurde am Mittwoch im zuständigen Untersuchungsausschuss des burgenländischen Landtags befragt. Dabei berichtete er über Geschenke an ehemalige Politiker, unter anderem an Ex-Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ). Niessl wies das zurück. Puchers Anwalt betonte, es habe keine Gegenleistung für die Geschenke gegeben.

Eine große Frage in der Causa ist der Verbleib von 99 Millionen Euro, die nach der Bankenpleite als verschwunden gelten. Pucher sagte, er sei selbst neugierig, wo gewisse Teile des Betrags seien. Er hoffe, dass das im Zuge der Ermittlungen herauskommen werde. „Der Watschenmann bin momentan ich. Aber alles war ich nicht.“ Am Ende der Befragung entschuldigte sich Pucher unter Tränen bei allen Geschädigten. Er habe immer gehofft, mit dem Erlös von Patenten den entstandenen Schaden wiedergutmachen zu können. Seine Familie habe er nie bereichert – mehr dazu in burgenland.ORF.at.