Britische Königsfamilie
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Hunderte Millionen

Royals könnten Einnahmen vervielfachen

Der Verkauf von Windparkrechten vor der britischen Küste auch an deutsche Konzerne könnte die Einnahmen der königlichen Familie vervielfachen. Der am Montag verkündete Deal bringt den Royals in den kommenden zehn Jahren potenziell bis zu 220 Millionen Pfund (rund 250 Mio. Euro) jährlich – das Zweieinhalbfache ihres derzeitigen Unterhalts. Unterdessen sorgt ein Bericht des „Guardian“ über die mögliche Einflussnahme der Queen auf Gesetze ihre finanziellen Verhältnisse betreffend für Aufregung.

Voraussetzung für die neuen Millioneneinnahmen durch die Windparkrechte für die Royals ist allerdings unter anderem, dass die Regierung bei der nächsten Überprüfung nicht die Höhe des „Sovereign Grant“ ändert, des Anteils der Royals am Gewinn ihres Liegenschaftsverwalters Crown Estate.

Das Geld gehört der Queen und ihrer Familie nicht persönlich, sondern wird für ihren Lebensunterhalt und den Erhalt ihrer Besitztümer genutzt. Derzeit wird etwa der Buckingham-Palast in London für Hunderte Millionen Pfund renoviert. Der „Sovereign Grant“ beträgt in diesem Finanzjahr 86 Millionen Pfund. Er wird aus den Einnahmen des vorvergangenen Jahres berechnet, aktuell des Finanzjahres 2018/19.

Britische Königsfamilie
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Herzogin Kate, Elizabeth II., Herzogin Camilla, Prinz William und Prinz Charles (v. l. n. r.)

Meeresgrund gehört Königshaus

Mehrere Energieunternehmen, darunter RWE und EnBW, haben sich gegen hohe Optionsgebühren Flächen für den Bau von Offshore-Windparks gesichert. Der Meeresgrund in der Zwölfmeilenzone gehört dem Königshaus und wird vom Crown Estate verwaltet. Die Einnahmen gehen an den Staat, doch dieser zahlt daraus der Krone den „Sovereign Grant“ aus. Dessen Höhe liegt seit 2017 bei 25 Prozent – das entspräche einem Anteil von rund 220 Millionen Pfund an der Optionsgebühr in Höhe von jährlich 879 Millionen Pfund. Vorher betrug er 15 Prozent.

EnBW hat sich für sein Projekt mit dem britischen Energieriesen BP zusammengeschlossen. BP betonte, der Konzern werde die Zahlung für die maximale Laufzeit von zehn Jahren vermeiden. Innerhalb von vier Jahren solle eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen und nach sieben Jahren Strom erzeugt werden. Dann würde die Miete, die dem Crown Estate zusteht, auf zwei Prozent des Windparkumsatzes fallen. Die konkreten Projekte müssen noch genehmigt werden, außerdem stehen unter anderem Umweltschutzprüfungen an.

Für Großbritannien bedeuten die insgesamt vier Projekte – zwei in der Irischen See und zwei in der Nordsee – einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu grüner Energie. Der konservative Premierminister Boris Johnson will bis 2030 alle Haushalte mit Strom aus Offshore-Windparks versorgen.

„Guardian“: Queen beeinflusste Gesetze über Vermögen

Der Buckingham-Palast widersprach unterdessen einem Bericht des „Guardian“, wonach Königin Elizabeth II. mehrmals Gesetze zu ihren Gunsten beeinflusst haben soll. Damit soll es der Queen der Zeitung zufolge etwa gelungen sein, den Umfang ihres privaten Vermögens zu verschleiern. In einem anderen Fall soll die Regierung darauf verzichtet haben, dass die allgemeinen Verkehrsregeln auch auf den königlichen Gütern Balmoral und Sandringham gelten.

„Jegliche Behauptung des ‚Guardian‘, wonach gefolgert werden kann, dass der Souverän (die Queen) einen Gesetzesentwurf blockiert oder geändert hat, (…) ist inkorrekt“, sagte eine Palastsprecherin auf Anfrage der dpa am Montag in London.

Queen Elizabeth II und ihr Ehemann Prince Philip 1972
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Queen Elisabeth und ihr Prinzgemahl Philip 1972

Regierungsdokumente aus den 70ern veröffentlicht

Laut „Guardian“-Bericht intervenierte ein Anwalt der britischen Königin im Jahr 1973 bei der Regierung zu einem Gesetzesentwurf, der Unternehmen dazu verpflichten sollte, die Identität ihrer Anteilseigner preiszugeben. Das gehe aus Regierungsdokumenten von damals hervor, die das Blatt ebenfalls veröffentlichte.

Die Queen sorgte sich laut Bericht, es könne „peinlich“ sein, sollte der Umfang ihres privaten Vermögens bekannt werden. In das Gesetz sei dann ein Passus eingefügt worden, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, die Pflicht zur Offenlegung aufzuheben, wenn es sich bei den Anteilseignern um Staatsoberhäupter handelt.

Ermöglicht wurde die angebliche Intervention durch eine Tradition im britischen Gesetzgebungsprozess, wonach der Queen Gesetzesentwürfe vorgelegt werden, die ihre Interessen betreffen könnten – den „Queen’s Consent“. Dem „Guardian“ zufolge betraf das seit der Thronbesteigung 1952 mindestens 1.062 Gesetze.

Privatvermögen kann nur geschätzt werden

Der Buckingham-Palast betonte, der „Queen’s Consent“ sei ein parlamentarischer Akt, bei dem die Königin eine formale Rolle übernehme und der immer erteilt werde, wenn die Regierung das erbittet. „Ob der ‚Queen’s Consent‘ nötig ist, entscheidet das Parlament unabhängig vom Königshaus in Fragen, die Interessen der Krone betreffen, inbegriffen persönlichen Besitz und persönliche Interessen der Monarchin“, so der Palast.

Der „Queen’s Consent“ darf nicht verwechselt werden mit dem „Royal Assent“ – das ist die bei jedem Gesetz notwendige Zustimmung der Queen, bevor es in Kraft treten kann. Beide Instrumente geben der Königin theoretisch das Recht, Gesetzgebung zu blockieren. Davon wird jedoch seit Jahrhunderten kein Gebrauch mehr gemacht. Die Höhe des Privatvermögens der Queen ist nicht bekannt. Dem „Guardian“ zufolge wird es aber auf mehrere hundert Millionen Pfund geschätzt.