Christina Jilek (WKStA) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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„Ibiza“-Ermittlungen

Ex-Staatsanwältin beklagt „Störfeuer“

Vor einem Monat ist die Ex-Staatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Christine Jilek, im „Ibiza“-U-Ausschuss befragt worden. Sie beschrieb ausführlich, wie sie die Ermittlungen erlebte – und sparte nicht mit Kritik am „System“. „Ich hätte die Ermittlungen nicht zügig führen können“, sagte Jilek.

Unter den derzeitigen Bedingungen sei das „nicht möglich“. Gemeint waren damit unter anderem die Berichtspflichten und Weisungen, die ihrer Meinung nach die Verfahren in die Länge ziehen und behindern. Sie habe erkannt, dass es jenen Personen, die in Schlüsselpositionen sitzen, nicht wichtig sei, dass sich das ändert. Der „Höhepunkt“ in ihren 13 Jahren als Staatsanwältin sei eine „Ausstellung“, eine Maßnahme zur Disziplinierung, vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien gewesen. Sie habe sich entschlossen, das nicht länger hinzunehmen.

Jilek war als Staatsanwältin maßgeblich an den Ermittlungen rund um die „Schredder-Affäre“ involviert. Die WKStA vermutete einen Konnex zur „Ibiza-Affäre“, weil insgesamt fünf Festplatten – zwei davon waren Festplatten, die standardgemäß in Laptops eingebaut werden – von einem Kabinettsmitarbeiter von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) unter einem falschen Namen außerhalb Wiens geschreddert wurden. Allerdings wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft (StA) Wien abgetreten und wenig später eingestellt.

Christina Jilek (WKStA) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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Ex-Staatsanwältin Jilek beschrieb ausführlich, wie sie die „Ibiza“-Ermittlungen erlebte

Wegen interner E-Mail einen „Minuspunkt“

Im Zuge des Verfahrens hatte sie sich auch eine „Ausstellung“ von der zuständigen Fachaufsicht, der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, unter Leiter Johann Fuchs eingefangen. Jilek wurde vonseiten der OStA vorgeworfen, sie habe ein internes E-Mail, wonach die OStA Wien gegen die Vorlage des „Schredder“-Aktes im Untersuchungsausschuss ist, „falsch" abgelegt. Die Ex-Staatsanwältin widersprach dem Vorwurf vehement. Sie habe die E-Mail des Kollegen, in der er auf die Weisung hinwies, in das Tagebuch des Stammverfahrens (Causa Casinos) gelegt. Dieses sei aber ohnehin kein Aktenbestandteil. Daraufhin konsultierte sie einen Anwalt und setzte sich „auf eigene Kosten zu Wehr“.

Die „Ausstellung“ wurde nach einer Weisung des Justizministeriums aus Jileks Personalakt entfernt. Selbst habe sie nie eine Begründung für die Rücknahme des „Minuspunktes“ erhalten, lediglich ein Schreiben, es sei nun passiert. Sie habe diese „Ausstellung“ als „schikanös“ empfunden und wechselte mit 1. Jänner nach Graz, wo sie als Zivilrichterin tätig ist. Als Staatsanwältin habe sie alles versucht, um zügig und unabhängig zu arbeiten. „Das blieb aber erfolglos. Ich habe jegliches Vertrauen in die Fachaufsicht verloren“, so Jilek. Sie wolle die Probleme aber nicht einer Person umhängen, selbst wenn sie OStA-Leiter Fuchs erwähnte: „Das System sei der Fehler.“

Der Hintergrund der „Ausstellung“, so vermuten Kenner der Materie, sei ein seit Monaten anhaltender Streit zwischen WKStA und OStA Wien. Es geht etwa um Tonbandaufnahmen bei Sitzungen und gegenseitige Beschuldigungen. Die Antikorruptionsbehörde sieht sich wegen der Berichtspflichten nach oben und Weisungen nach unten unter Druck gesetzt, die OStA Wien sieht darin eine Qualitätskontrolle. Clamorose Verfahren, also Fälle, die unter großem Medieninteresse stehen und zum Teil äußerst komplex sind, unterliegen der Berichtspflicht. Laut WKStA würde diese aber zu längeren Verfahren führen.

„Störfeuer“ bei den Ermittlungen

Mehrere Faktoren würden die Ermittlungen behindern. So hätte sie etwa zu Beginn der „Ibiza“-Ermittlungen eine schriftliche Weisung der OStA Wien erhalten, so Jilek. Das sei noch nie passiert, dass ein Verfahren so beginnt. Der Auftrag habe gelautet: „Schafft das Video herbei.“ Statt Ermittlungen sollte die WKStA zuerst Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachts anstellen – obwohl die WKStA bereits von einem Anfangsverdacht ausging. Der übliche Weg wäre gewesen, dass die WKStA einen Anfangsverdacht geprüft hätte und ihr Vorhaben berichtet hätte, sagte Jilek zu FPÖ-Mandatarin Susanne Fürst.

Katharina Kucharowitz (SPÖ) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits wollte von Jilek mehr über Weisungen wissen

Als Jilek die Korrespondenz zwischen dem damaligen Chef der Strafrechtssektion Christian Pilnacek und OStA-Leiter Fuchs gelesen habe, „hat es mich wirklich hingesetzt“. In den E-Mails stand, dass der WKStA „keine aktive Rolle“ zukommen solle. Was genau damit gemeint ist, ist bis heute noch nicht geklärt. Der damalige ÖVP-Justizminister Josef Moser wollte etwa, dass die Kommunikation nicht über die WKStA läuft. Fuchs und Pilnacek äußerten sich zu den Vorwürfen nicht und wollen warten, bis die Prüfung eines Vorhabensberichts durch das Justizressort abgeschlossen ist.

Jilek sprach von „Störfeuern“ in den Ermittlungen, die sie in dreizehn Jahren noch nie erlebt habe. Auf die Frage von SPÖ-Mandatarin Kucharowits, ob es Leaks gab, sagte das Ex-WKStA-Mitglied, dass es durchaus Anzeigen gegen unbekannt gegeben habe. So hätte etwa der damalige Novomatic-Vorstandsvorsitzende Harald Neumann bei seiner Hausdurchsuchung gesagt, dass er „schon seit 14 Tagen drauf gewartet“ habe. Im Gesetz, so Jilek, sei geregelt, dass bei bedeutenden Verfahrensschritten die WKStA der OStA Wien drei Tage im Vorhinein berichtet, also etwa bei – bereits gerichtlich bewilligten – Hausdurchsuchungen.

Susanne Fürst (FPÖ) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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„War die ‚Ausstellung‘ Ihrer Meinung nach schikanös?“, fragte FPÖ-Abgeordnete Fürst

Konnex wegen Anzeige vermutet

Erneut wurde das parteipolitische Engagement eines früheren „SoKo Ibiza“-Beamten erwähnt, der Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache eine „Steh-auf“-SMS schickte und für die ÖVP bei einer Gemeinderatswahl antrat. Er ermittelte auch in der „Schredder-Affäre“. Die WKStA warf ihm Befangenheit vor. Der damalige Justizminister Clemens Jabloner stellte aber klar, dass eine Parteizugehörigkeit nicht automatisch eine Befangenheit bedeute. Die Weisung ist laut Jilek in Ordnung gewesen. Hingegen war sie von der OStA-Aufforderung, wonach man Jabloners Weisung nicht in den Akt nehmen sollte, überrascht. OStA-Leiter Fuchs sagte in seiner Befragung, dass Jabloners Weisung allgemein gewesen sei und „nur Weisungen zur Sachbehandlung (…) in den Akt zu nehmen seien.“

Dass man vermutete, die „Schredder-Affäre“ hinge mit dem „Ibiza“-Verfahren zusammen, sei auf Grundlage einer Anzeige entstanden. Man habe einen möglichen Konnex prüfen wollen. Die OStA Wien habe anschließend eine Weisung gegeben: Wenn sich herausstellen sollte, dass es keine Verbindung zum „Ibiza-Video“ gibt, müsse die WKStA die Causa abtreten. OStA-Leiter Fuchs gab in seiner Befragung an, dass die WKStA das Verfahren selbst abgetreten habe, weil sie eingesehen hatte, dass es keinen Zusammenhang gab. Dass die Weisung der OStA eine Anfrage beim Bundeskanzleramt, ob es eine Zusammenhang zwischen Schreddern und „Ibiza-Video“ gab, vorsah, argumentierte er damit, dass das die „letzte Maßnahme“ gewesen sei. Das Kanzleramt unter Brigitte Bierlein hatte einen Konnex verneint.

Fuchs, der als Leiter der OStA die Fachaufsicht über die Arbeit der Staatsanwaltschaften ausübt, führte in seiner Befragung auch aus, dass die angeführten Delikte ohnehin nicht in den Kompetenzbereich der WKStA gefallen seien. Mit der Weisung an die WKStA habe man sicherstellen wollen, dass die Sache nach der Auskunft des Bundeskanzleramts an die zuständige Staatsanwaltschaft geht. Mit der Abtretung des Verfahrens im August 2019 wurde auch eine Anordnung zur Sicherstellung von mobilen Endgeräten von Kabinettsmitarbeiter Arno M. nicht mehr durchgeführt. Dieser hatte die Festplatten schreddern lassen.

Masse an Berichten „sehr groß“

Da Jilek eine ihrer Meinung nach ausufernde Berichtspflicht beklagte, wollte ÖVP-Mandatar Klaus Fürlinger wissen, wie viele sie im Zusammenhang mit dem „Ibiza“-Verfahren verfasst habe. Das könne sie nicht sagen, sagte die Ex-Staatsanwältin. Die Masse der Berichte sei in der konkreten Causa Casinos (Stichwort Peter Sidlo, Anm.) „sehr groß“. Um die hundert Berichte seien es gewesen. Die Berichtspflicht mache schon einen wesentlichen Teil der Arbeit der WKStA aus. Eine Neuerung gebe es durch den Berichtspflichtenerlass von Ende 2018, sagte Jilek.

Klaus Fürlinger (ÖVP) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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ÖVP-Mandatar Klaus Fürlinger wollte mehr über die Berichte von Jilek wissen

Per Erlass hatte damals die OStA Wien strengere Berichtspflichten für die WKStA eingeführt. Seit Beginn des Jahres 2019 muss sie die OStA im Vorhinein über „bedeutende Verfahrensschritte“ informieren, zumindest drei Werktage vor dem geplanten Schritt. Das könnte zeitlich mit dem Verfahren rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu tun haben, sagte Fürlinger. Zur Erinnerung: Die WKStA führte im Februar 2018 eine Hausdurchsuchung beim BVT durch, die das Gericht später als rechtswidrig erkannte.

Fürlinger bohrte weiter nach und fragte, ob das ehemalige WKStA-Mitglied je Kontakt zu Journalistinnen und Journalisten hatte. „Bitte stellen Sie einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand her“, sagte Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl. Der ÖVP-Mandatar argumentierte, dass Medienvertreter bzw. Medienvertreterinnen sich mit Akten, die sie gar nicht haben dürften, brüsten würden. „Ich hatte in meiner ganzen Laufbahn nie Kontakt zu einem Journalisten“, erwiderte Jilek und sagte, dass sie einen Bruch des Amtsgeheimnisses auf das Schärfste zurückweise. „Mit der Antwort gebe ich mich zufrieden“, so Fürlinger.