„Ibiza“: SPÖ, FPÖ und NEOS ziehen erneut vor VfGH

Wegen mangelnder Aktenlieferung aus dem Finanzministerium will die Opposition aus SPÖ, FPÖ und NEOS ein weiteres Mal zum Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gehen.

Bisher seien dem „Ibiza“-U-Ausschuss nur Akten im Zeitraum von einigen Monaten vorgelegt worden, sagten die Mandatare Kai Jan Krainer (SPÖ), Christian Hafenecker (FPÖ) und Helmut Brandstätter (NEOS) heute. Der Untersuchungszeitraum umfasse allerdings die ganze Legislaturperiode der ÖVP-FPÖ-Regierung von 2017 bis 2019.

E-Mails aus Ressort angefordert

Mehrmals habe man schon Akten aus dem Finanzministerium mittels Beweisbeschluss gefordert. Mit dem Antrag an den VfGH will die Opposition nun Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verpflichten, „die vollständigen E-Mail-Postfächer sowie lokal oder serverseitig gespeicherte Daten der Bediensteten der Abteilung I/5 (…)“ vorzulegen.

Zudem sollen die E-Mails, die unter anderen vom früheren Generalsekretär im Finanzressort, Thomas Schmid, versendet wurden, vorgelegt werden.

Heute wird die Opposition auch einen gemeinsame Anfrage an das Justizministerium stellen. Mit der will man den Beschuldigtenstatus von Blümel klären. Für die ÖVP sei das Justizressort auch ohne Aufforderung am Zug. „Das wird das Ministerium wohl alleine bewerkstelligen können“, so ÖVP-Mandatar Wolfgang Gerstl.

FPÖ will Ladung Van der Bellens beantragen

FPÖ-Fraktionsführer Hafenecker kündigte wiederum an, einen Antrag auf Ladung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und die ehemalige Leitern der Präsidentschaftskanzlei und nunmehrige Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer einzubringen.

Hafenecker erhofft sich dadurch Aufklärung darüber, was Van der Bellen womöglich bereits vor Erscheinen des „Ibiza-Videos“ von diesem gewusst habe, hatte doch der mutmaßliche Drahtzieher Julian H. zuletzt in Interviews gesagt, dass er die Bundespräsidentschaftskanzlei im Voraus in Kenntnis gesetzt habe. Die FPÖ muss diesbezüglich aber auf Unterstützung durch die anderen Fraktionen hoffen.