Einreiseverordnung: Auch ausländische Tests nun gültig

Nach Kritik wegen teils langer Wartezeiten für Pendler in Salzburg und Oberösterreich hat das Gesundheitsministerium die Einreiseverordnung gestern novelliert. Ab morgen werden bei der Einreise auch ausländische Coronavirus-Testergebnisse auf Deutsch und Englisch anerkannt, wie das Gesundheitsministerium am Abend mitteilte. Testergebnisse in anderen Sprachen müssen weiterhin durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden.

Außerdem wird durch die Novelle der Einreiseverordnung die Frist für verpflichtende Registrierung auf drei Tage vor der Einreise beschränkt. Das heißt Einreisende können sich frühestens 72 Stunden vor der Einreise online registrieren. Bereits bestehende Registrierungen bleiben aber bis inklusive 18. Februar gültig.

Seit Mittwoch verschärfte Regelung in Kraft

Die seit Mittwoch verschärfte Einreiseverordnung hatte an den Grenzen zu Salzburg und Oberösterreich für teils lange Wartezeiten gesorgt. Vor allem Pendler aus Bayern zeigten sich verärgert, das für die Einreise nach Österreich zunächst keine deutschen Coronavirus-Tests anerkannt wurden. Pendler brauchten daher zusätzlich ein ärztliches Attest, etwa vom Hausarzt.

Seit Mittwoch müssen alle Grenzpendler und bayrischen Schüler, die in Österreich Klassen besuchen, einmal pro Woche einen negativen PCR- bzw. Antigen-Tests vorlegen. Zusätzlich müssen sie sich wöchentlich mit einem Onlineformular registrieren. Ausgenommen sind lediglich Durchzugspendler, die beispielsweise vom Pinzgau über das kleine deutsche Eck nach Salzburg in die Arbeit fahren.